Aufnahme der kommunalen Verkehrsüberwachung sowohl des fließenden als auch des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet; Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz und Übertragung der Befugnisse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 24.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.01.2019 ö 2

Beschluss 1

  1. Die Stadt Neunburg vorm Wald beschließt, dass sie ab sofort die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

  1. Dazu tritt die Stadt Neunburg vorm Wald dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.

  1. Die Stadt Neunburg vorm Wald überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

    1. die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
    2. die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

ab sofort dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

  1. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Erster Bürgermeister Martin Birner
Zur Vertreterin als Verbandsrätin in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Zweite Bürgermeisterin Margit Reichl

  1. Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung (siehe beigefügten Entwurfsvorschlag). Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

  1. Zusätzlich sollen rein präventive Anlagen mit Smileys an den Ortseingängen und in den Ortsteilen zum Einsatz kommen. Weitere flexibel einsetzbare Geschindigkeitstafelanzeigen ohne Aufzeichnung der Messwerte sind deshalb noch anzuschaffen (mindestens 4 Stück).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Beschluss 2

Es sollen rein präventive Anlagen mit Smileys an den Ortseingängen und in den Ortsteilen zum Einsatz kommen. Weitere flexibel einsetzbare Geschindigkeitstafelanzeigen ohne Aufzeichnung der Messwerte sind deshalb noch anzuschaffen (mindestens 4 Stück).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 3

  1. Die Stadt Neunburg vorm Wald beschließt, dass sie ab sofort die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

  1. Dazu tritt die Stadt Neunburg vorm Wald dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.

  1. Die Stadt Neunburg vorm Wald überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,

ab sofort dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

  1. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Erster Bürgermeister Martin Birner
Zur Vertreterin als Verbandsrätin in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Zweite Bürgermeisterin Margit Reichl

  1. Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung (siehe beigefügten Entwurfsvorschlag). Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9

Datenstand vom 04.06.2020 08:18 Uhr