Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH und Gründung von Tochtergesellschaften für Energieprojekte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 3

Darstellung Sachverhalt und die Rechtslage

Die Chiemgau GmbH als Service-GmbH des Landkreises Traunstein, aller Städte und Gemeinden des Landkreises und weiterer kommunaler Unternehmen bzw. Zweckverbände hat im Auftrag des Landkreises Traunstein eine Neuerstellung der Energie-Potenzialstudie für den Landkreis Traunstein mit Fokus auf den Ausbau erneuerbarer Energien in allen vorhandenen Bereichen beauftragt. Im Rahmen dieser Studie wurden durch das Institut für Energietechnik (IfE) an der Hochschule Amberg/Weiden sowie der TÜV-Süd für den Bereich Windkraft Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. 

Die Erzeugung notwendiger regionaler Energie wird in der Zukunft ein wesentliches Standortkriterium für die Wirtschaft in unserer Region sein. Nur wenn es uns gelingt, die notwendige Energie ortsnah und zu einem günstigen, angemessenen Preis erzeugen zu können, wird die Wirtschaftsregion und damit eine Vielzahl von Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen weiterhin konkurrenzfähig bleiben. 

Auf Grundlage von Gesetzesänderungen und der Erweiterung der Zuständigkeiten von 
Landkreisen im Bereich Energie wurde die Chiemgau GmbH daher in der Folge 2023 durch die Gesellschafter mit der Projektentwicklung im Bereich Windenergie und Photovoltaik beauftragt. 

Zielsetzung ist dabei neben der Sicherung wichtiger Infrastrukturvoraussetzungen für die 
Region auch die regionale Wertschöpfung im regionalen Kontext und im Verbund aller interessierten Gesellschafter der Chiemgau GmbH zu ermöglichen.

Um die Realisierung von Energieprojekten zielgerichtet weiterentwickeln zu können, ist nun eine Erweiterung der Tätigkeitsfelder der Chiemgau GmbH im Gesellschaftsvertrag sowie ein erweitertes Gesellschaftskonstrukt erforderlich. 


Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH beinhaltet daher

  1. Erweiterung des Handlungsspielraums: 

Die Möglichkeit der Gründung und Unterhaltung von Tochtergesellschaften, insbesondere im Bereich der Energieprojekte, erweitert den Handlungsspielraum der Chiemgau GmbH. Dies ermöglicht ein flexibles und schnelles Agieren auf neue Chancen in der Regionalentwicklung und Wirtschaftsförderung. 

  1. Gründung von Energieprojektgesellschaften

Angesichts der zunehmenden Bedeutung erneuerbarer Energien und der Notwendigkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten, ist es entscheidend, dass die Chiemgau GmbH 
Tochtergesellschaften zur Umsetzung von Energieprojekten gründen kann. Dies ermöglicht auf Wunsch die enge Kooperation mit kommunalen und regionalen Partnern und damit gezielte Investitionen und Projekte, die zu einer nachhaltigen Energieversorgung der Region beitragen. 

  1. Rechtliche Anpassungen: 

Im Zuge der redaktionellen Neufassung wurden sämtliche Regelungen des Gesellschaftsvertrages überprüft und an die rechtlichen Erfordernisse angepasst. Damit ist sichergestellt, dass der Gesellschaftsvertrag den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht, die Chiemgau GmbH und die Geschäftsführung rechtssicher agieren können. 
An der Grundstruktur der Chiemgau GmbH, insbesondere der Gesellschafterstruktur, wurde dabei keine Veränderung vorgenommen. 

Durch die Gründung einer „Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH“ als 100%ige Tochter der Chiemgau GmbH und deren Beteiligung an den Kommanditgesellschaften als Komplementär-GmbH wird das Haftungsrisiko minimiert und eine klare Struktur für die Umsetzung der Energieprojekte geschaffen. 

Der als Anlage beigefügte Gesellschaftsvertrag für die Verwaltungs-GmbH schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um effizient Fachkompetenz bei möglichst geringen Verwaltungs- und Rechtskosten und einer Minimierung der Haftungsrisiken für die Gesellschafter der zu gründenden Projektgesellschaften zu ermöglichen. 

Als Anlage beigefügt ist zudem ein Mustervertrag für eine Projekt-Gesellschaft in Form einer GmbH Co. KG. Dieser dient als Beispiel für die Umsetzung zukünftiger Unternehmungen.


Als erstes konkretes Projekt zeichnet sich in Abstimmung mit der Gemeinde Übersee die Planung und Errichtung einer PV-Freiflächenanlage im Gemeindegebiet Übersee ab. Nach aktuellem Stand soll diese überwiegend als Agri-PV-Anlage auf Flächen des Landkreises und eines privaten Eigentümers innerhalb des privilegierten Bereichs von bis zu 200 Metern entlang der Bahnlinie München –Salzburg entstehen. Ein nahegelegener Netzverknüpfungspunkt mit einer Strom-Einspeiseleistung von bis zu 3,8 MW konnte bereits reserviert werden. Naturschutzfachliche Voruntersuchungen und weitere Vorprüfungen haben bislang keine kritischen, projektschädlichen Faktoren aufgezeigt. 

Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich nach ersten Berechnungen eine gute Wirtschaftlichkeit des Projekts. Die Optierung für eine Agri-PV-Anlage soll die Doppelnutzung der vorhandenen Fläche für Strom und landwirtschaftliche Erzeugung ermöglichen. Letztlich soll eine wirtschaftlich sinnvolle und tragbare Lösung für eine weitgehende Doppelnutzung angestrebt werden. 

Um im nächsten Schritt an der Ausschreibung für Agri-PV der Bundesnetzagentur im Dezember 24 oder Feb/März 25 teilzunehmen und weitere Planungen vorzunehmen, soll in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH der Gesellschaftsvertrag der Projektgesellschaft vorgestellt und die Gründung beschlossen werden.

Sollte ein positiver Zuschlag von der Bundesnetzagentur für die Umsetzung der Agri-PV-Anlage erteilt werden, kann im Laufe des nächsten Jahres die konkrete Umsetzungsplanung einschließlich der Finanzierung vorgenommen werden. Zielsetzung ist es in 2025 mit den Baumaßnahmen zu starten.

Alle Gesellschaftsverträge wurden mit dem Wirtschaftsprüfer und mehrfach mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt. Einige Hinweise der Regierung wurden dabei noch aufgenommen und unter Berücksichtigung dieser Vorgaben über eine Fachkanzlei für Wirtschafts- und Kommunalrecht finalisiert. Wichtig ist der Regierung von Oberbayern die Benennung der Zuständigkeit der Kommunen im Bereich Energieverteilung und Vertrieb. Grundsätzlich sollte es- falls erforderlich -weiterhin möglich sein, geringfügige Anpassungen, die den Wesensgehalt der Satzungen bzw. Verträge nicht verändern, bis zur Gesellschafterversammlung im November 2024 anpassen zu 
können

Wirtschaftliche/Finanzielle Auswirkungen

Keine.

Beschluss

Die Gemeinde Nußdorf stimmt mit folgenden Maßgaben der Satzungsänderung und Gründung von Tochtergesellschaften der Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen (im Folgenden: Chiemgau GmbH) zu:

  1. Die Gemeinde Nußdorf stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 zu. 

  1. Die Gemeinde Nußdorf stimmt der Neugründung der Energieregion Chiemgau VerwaltungsGmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der Energieregion Chiemgau Verwaltungs GmbH in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 zu.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung der Energieprojekte-Kommanditgesellschaften (KGs) auf Gesellschafterebene entsprechend dem 
Mustergesellschaftsvertrag als Beispiel für eine zukünftige KG in der Entwurfs-
fassung vom 02.08.2024 voranzutreiben.

  1. Die Gemeinde Nußdorf stimmt der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH zu. Komplementärin wird die Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH i.G. Die Gemeinde Nußdorf stimmt zugleich dem Gesellschaftsvertrag der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG in der Entwurfsfassung vom 17.09.2024 zu.

  1. Sollten bis zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH noch Anpassungen der oben benannten Satzungen und (Muster-)Verträge erforderlich werden, umfasst die Zustimmung auch diese Korrekturen (u.a. nach Prüfung durch die Rechtsaufsicht oder einen Notar), soweit sie nicht die grundsätzlichen Ziele und Zwecke der Gesellschaft sowie die wesentliche Grundstruktur der Gesellschaft und der ausgearbeiteten Verträge betreffen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH der Satzungsänderung, der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs GmbH, der Mustersatzung für Projektgesellschaften und der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee-GmbH zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2024 17:25 Uhr