Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau für das bestehende Gebäude auf der FlNr. 682 in Litzlwalchen, Gemarkung Nußdorf; Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2024
Beratungsreihenfolge
Darstellung Sachverhalt und die Rechtslage
Grunddaten:
- Die Lage des Bauvorhabens befindet sich innerhalb der Ortsabrundungssatzung „Litzlwalchen“
- Der Flächennutzungsplan weist ein Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) auf
- Die Zufahrt ist gesichert über die Straße „Weidbodenweg“
- Die Wasserversorgung erfolgt über den Zweckverband Wasserversorgung Harter Gruppe
- Die Abwasserbeseitigung erfolgt über den gemeindlichen Kanal
- Nachbarunterschriften sind teilweise vorhanden
Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, als Ersatzbau für das bestehende Gebäude. Die Garage soll im Wohngebäude integriert und im Kellergeschoss entstehen. Für die Zufahrt zur Garage muss das Gelände entsprechend angepasst und abgegraben werden. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Weidbodenweg“.
Aufgrund vergangener Überflutungen soll der EG FFB im Vergleich zum Bestand um rund 60 cm angehoben werden. Geplant sind ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss.
Es entsteht eine seitliche Wandhöhe von 8,58 m. Im Vergleich hat das Bestandsgebäude eine Wandhöhe von 4,80 m.
Umgebungsbebauungen weisen Wandhöhen von ca. 4,97 m bis ca. 7 m auf. Unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauungen kann festgestellt werden, dass das geplante Wohnhaus mit 8,58 m eine Höhe erreicht, die sich nicht mehr an die Umgebung anpasst.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Wohnhaus, auf Grund der Wandhöhe, nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Wirtschaftliche/Finanzielle Auswirkungen
Keine
Diskussionsverlauf
MdG Purzeller meint, dass Haus passe nicht rein. Es solle eine andere Lösung gefunden werden.
Auf Bitten des MdG Braml werden die Pläne aufgezeigt.
Beschluss
Die Gemeinde Nußdorf erteilt dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau für das bestehende Gebäude FlNr. 682; Gemarkung Nußdorf, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15
Datenstand vom 17.12.2024 17:17 Uhr