1. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2023:
Der Rücklagenstand der Hoheitsverwaltung stellt sich unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresabschlussergebnisses 2023 wie folgt dar:
Im Haushaltsplan des Jahres 2023 war eine Rücklagenentnahme i. H. von 3.075.200 € veranschlagt worden.
Unter anderem waren für die Ergebnisverbesserung die nachfolgend aufgeführten Einsparungen bzw. Mehreinnahmen verantwortlich:
Einsparungen im Bereich des Vermögenshaushalts können der Anlage 1 (Haushaltsreste) den Spalten: „Abgang-HH-Reste“ bzw. „kein Vortrag nach 2023“ entnommen werden.
1.1. Haushaltsreste: Vortrag und Auflösung:
Der Anlage 1 können die im Rahmen des vorläufigen Abschlusses gemäß § 19 Abs. 1 KommH-Kameralistik gebildeten Haushaltsreste zum 31.12.2023 entnommen werden. Einnahmereste dürfen gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahmen im folgenden Jahr gesichert ist. Die Ausgabereste können für Investitionen gebildet werden, welche bislang nicht bzw. nicht vollständig durchgeführt wurden. Dadurch stehen die Haushaltsmittel im Folgejahr zur Durchführung der Maßnahmen bereits vor Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Jahres 2024 weiterhin zur Verfügung. Die Haushaltsausgabereste wurden bei der Höhe der Planansätze für das Jahr 2024 berücksichtigt.
2. Zum Haushaltsplan 2024:
Die hohe Inflation, die gestiegenen Energiekosten, der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst und das über die Kreisumlage zu deckende Defizit des Klinikums führen zu erheblichen Mehrausgaben, welche sowohl den Verwaltungshaushalt als auch den Vermögenshaushalt der Gemeinde stark belasten.
Zahlreiche kostenintensive Investitionen in den kommenden Jahren stellen die Gemeinde vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen.
Inmitten dieser Komplexität muss die Gemeinde die lokalen Ressourcen bestmöglich nutzen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2024 und die mittelfristige Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm 2023 bis 2027, einschließlich der Wirtschaftspläne der Regiebetriebe, wurden in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2023 und 28.11.2023 vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig zur Annahme empfohlen. Zusätzliche Beratungen zum Haushalt bzw. zur Finanzplanung erfolgten am 13.12.2023, am 17.01.2024 und am 29.01.2024.
Nach den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses mussten im Haushaltsplan noch einige Änderungen vorgenommen werden, welche in der Anlage 2 nachvollziehbar dargestellt werden.
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Oberammergau Kultur sowie die mittelfristige Finanzplanung wurden am 11.12.2023 durch den Werkausschuss vorberaten und in der heutigen Sitzung durch den Gemeinderat beschlossen.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden letztmalig im Jahr 2018 von jeweils 400 % auf 450 % erhöht. Eine Änderung der Hebesätze für das Jahr 2023 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2022 nicht befürwortet und ist deshalb in der Haushaltssatzung nicht vorgesehen.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde letztmalig zum 01.01.2013 von 350% auf 380% erhöht.
Vom Haupt- und Finanzausschuss wurde am 28.11.2023 mehrheitlich empfohlen, den Hebesatz auf 400% festzusetzen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wurde jedoch vom Gemeinderat am 13.12.2023 abgelehnt.
3.0. Haushaltsvolumen insgesamt:
Das Gesamtvolumen des Haushaltsplans 2024 (VMHH und VWHH) beträgt bei den Einnahmen und Ausgaben jeweils 31.016.550 € (Vorjahr - Planansatz: 26.606.500 €).
3.1. Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt:
Vom Gesamtvolumen des Haushalts 2024 entfallen auf den Verwaltungshaushalt 22.359.350 € (Vorjahr - Planansatz: 20.924.850 €).
Der voraussichtliche Beteiligungsbetrag an der Einkommensteuer 2024 beträgt 3.165.000 € (lt. Steuerschätzung 10/2023). Im Jahr 2023 konnten 3.061.369 € vereinnahmt werden, der Planansatz betrug 2.970.000 €.
Die Höhe der Kreisumlage wurde mit 4.355.750 € (Vorjahr - lt. Bescheid vom 24.05.2023: 3.122.779 €) geschätzt. Der Schätzung wurde ein Umlagesatz von 56 % (Vorjahr: 50%) zugrunde gelegt, ein Beschluss des Kreistages zum Umlagesatz liegt derzeit noch nicht vor.
Die voraussichtliche Entwicklung der Kreisumlage kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Nachdem aufgrund der erfolgreichen Passionsspiele noch mit Gewerbesteuernachzahlungen zu rechnen ist, wurden für das Jahr 2024 die Einnahmen aus der Gewerbesteuer mit 4.600.000 € (Ist-Einnahmen 2023: rd. 2,8 Mio. €) veranschlagt, die Schlüsselzuweisungen werden noch 1.371.000 € (Vorjahr: 2.260.400 €) betragen.
Der Überschuss im Verwaltungshaushalt, welcher an den Vermögenshaushalt abgeführt wird, beträgt (ohne Sonderrücklagen) insgesamt nur noch € 333.750.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts können der Anlage 3 (Einnahmen: Seite 2, Ausgaben: Seite 3) entnommen werden.
3.2. Erläuterung zum Vermögenshaushalt:
Im Vermögenshaushalt sind Gesamteinnahmen und –ausgaben in Höhe von 8.657.200 € (Vorjahr - Planansatz: 5.681.650 €) vorgesehen. Hiervon entfallen auf Investitionen für Grunderwerb, Baumaßnahmen und die Anschaffung von beweglichen und immateriellen Gegenständen insgesamt 8.023.650 €. Für Tilgungen von Krediten und Zuweisungen für Investitionen wurden 633.150 € veranschlagt. Nach Anrechnung der veranschlagten Einnahmen aus Zuschüssen, Beiträgen usw. in Höhe von 299.000 € und dem Zuführungsbetrag des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 333.750 €, kann durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. 8.024.050 € der Ausgleich gewährleistet werden.
Für verschiedene Baumaßnahmen ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 5.379.500 € vorgesehen. Neben diversen kleineren Maßnahmen sind als Wesentlichste aufzuführen:
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Geplante Kosten in €
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Schule: Sanierung Schulhof, Parkplätze (Sperrvermerk € 100.000)
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185.000
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Skate- und Bikepark (Sperrvermerk € 200.000)
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620.000
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Straßenbaumaßnahmen (Sperrvermerk € 50.000)
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160.000
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Kläranlage: Planungskosten – Sanierung Vorklärbecken, Sandfang
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100.000
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Kanalsanierung, -erneuerung, incl. Planungskosten
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505.000
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Kläranlage: Planungskosten – Sanierung Vorklärbecken, Sandfang
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110.000
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Bauhof: Umbau Heizzentrale, Anschluss Fernwärme
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119.000
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Wasserversorgung: Sanierung Hochbehälter incl. Planungskosten
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290.000
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Wasserversorgung: Erneuerung, Sanierung Leitungsnetz
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210.000
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Kommunaler Wohnungsbau Moosgasse
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2.125.000
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Allg. Grundvermögen: Erneuerungen Wohnungen Bestand (z. B. Dorfstr. 3,7)
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442.000
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Für notwendige Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen, Maschinen und Ausstattungen sind insgesamt 447.150 € vorgesehen. Die Wesentlichsten teilen sich u. a. auf folgende Bereiche auf:
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Geplante Kosten in €
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Feuerwehr: Ersatzbeschaffungen
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39.150
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Parkplätze: Erwerb von Parkautomaten
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50.000
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Bauhof: Ersatzbeschaffung Ausstattung und Arbeitsgeräte
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135.000
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Bauhof: Beschaffung Fahrzeugen
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140.000
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Außerdem wurde ein Betrag i. H. von insgesamt 2.195.500 € für den Erwerb von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt.
Bei der „Daisenberger Stiftung“ ist ein Betrag von 400 € für die Zuführung zur Sonderrücklage vorgesehen. Hier hat vorrangig der Inflationsausgleich zu erfolgen bevor wieder eine Auszahlung möglich wird.
Die Gruppierungen zu den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sind in der Anlage 3 auf der Seite 4 dargestellt.
3.3. Haushaltssatzung 2024:
Die zu beschließende Haushaltssatzung mit den oben erläuterten Einnahmen und Ausgaben ist als Anlage 4 diesem Sachverhalt beigefügt.
4. Liquiditätszuschüsse an die eigenbetriebsähnlich geführten Regiebetriebe:
Für die Regiebetriebe WellenBerg, Ammergauer Haus und Tourismus wurden nachfolgend aufgeführte Budgets im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt eingeplant:
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Planwerte für das Jahr 2024 in €
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Regiebetrieb WellenBerg - Zuschuss:
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262.600
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Regiebetrieb Ammergauer Haus - Zuschuss:
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608.250
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Regiebetrieb Tourismus - Zuschuss:
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456.900
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Verlustausgleich Betriebe insgesamt:
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1.327.750
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5. Entwicklung der Schulden:
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen sind, sowohl bei der Hoheitsverwaltung als auch beim Eigenbetrieb, nicht vorgesehen.
Bei der Hoheitsverwaltung beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2024 insgesamt rd. 4.01 Mio. €, davon für die Abwasser- und Wasserversorgung rd. 3.26 Mio. €.
Der Eigenbetrieb Kultur ist seit dem Jahr 2016 schuldenfrei.
6. Entwicklung der allgemeinen Rücklage:
Ausgehend von der Sollrücklage der Jahresrechnung 2022 und unter Einbeziehung des vorläufigen Abschlussergebnisses 2023, ergibt sich zum 31.12.2023 ein Stand der allgemeinen Rücklage i. H. von rd. 11,02 Mio. € (vgl. Nr. 1 des Sachverhalts). Für das Haushaltsjahr 2024 ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. von rd. 8,02 Mio. € vorgesehen.
Eine Grafik zur Entwicklung der Rücklage befindet sich auf der Seite 9 der Anlage 3.
7. Verpflichtungsermächtigungen
Der Haushaltsplan 2024 enthält Verpflichtungsermächtigungen i. H. von insgesamt 4.180.000 €. Die Verpflichtungsermächtigungen erlauben der Gemeinde, Verträge abzuschließen oder finanzielle Verpflichtungen einzugehen, deren Erfüllung erst in den folgenden Jahren stattfindet.
Nachdem in den Finanzplanjahren 2025 und 2026 keine Darlehensaufnahmen eingeplant sind, müssen die Verpflichtungsermächtigungen nicht rechtsaufsichtlich genehmigt werden.
8. Sperrvermerke:
Zur endgültigen Klärung der Erforderlichkeit der Ausgaben sowie zur Sicherung der notwendigen Investitionsmaßnahmen wurden bei den Haushaltsberatungen sowie in der Sitzung des Gemeinderates am 29.01.2024 für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen Sperrvermerke aufgenommen:
Die Freigabe dieser Haushaltsmittel kann somit erst nach nochmaliger Beratung und
Beschlussfassung erfolgen. Bleiben die Sperrvermerke bestehen, werden die Haushaltsmittel im Jahr 2024 eingespart und stehen in den Folgejahren zur Verfügung.
9. Sonstiges:
Weitere Daten zum Haushalt 2024, wie Bevölkerungsentwicklung, Gästeankünfte und Übernachtungen oder Steuer- und Rücklagenentwicklungen, können der Anlage 3 (Seiten 5-9) entnommen werden.