Haushalt 2024; Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 - 2027


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, sowie ein Investitionsprogramm aufzustellen.

In der Finanzplanung (Art. 70 GO) wird die voraussichtliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2023 bis 2027 dargestellt. Grundlage dafür sind die eigenen, individuellen Ansätze unter Beachtung der Orientierungsdaten zur Finanzplanung des Innenministeriums. Im Investitionsprogramm werden die voraussichtlichen Maßnahmen dargestellt.

Die erwirtschafteten Überschüsse der Passionsspiele 2022 müssen es dem Eigenbetrieb ermöglichen, die Verluste der kommenden Jahre sowie Anteile der Vorbereitungskosten für die Passion 2030 zu tragen.

Aufgrund der Auswirkungen der vorherrschenden Krisen (Inflation, Lohnkostensteigerungen, Rezession usw.) ist in vielen Bereichen mit weiter steigenden Ausgaben sowie zurückgehenden Einnahmen zu rechnen.

Wegen der passionsbedingten Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuern in den Jahren 2022 bis 2024, werden die Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2024 bis 2026 sinken, zugleich wird die Kreisumlage stark ansteigen. Zur Defizitabdeckung des Verwaltungshaushalts wurden in der Finanzplanung steuerpflichtige Entnahmen aus den Gewinnrücklagen des Eigenbetriebs eingeplant. Im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sollten diese Gewinnanteile nur bei tatsächlicher Notwendigkeit angefordert werden. Die Restbeträge sollten im Eigenbetrieb verbleiben, um Steuerzahlungen zu vermeiden.

Die nachfolgende Tabelle enthält, neben der Entwicklung der allgemeinen Rücklage auch die im Finanzplanzeitraum veranschlagten Entnahmen aus den Rücklagen des Eigenbetriebs Kultur, 
sowie eine zum Ausgleich des Haushalts notwendige Kreditaufnahme im Jahr 2027:
Entsprechend der vorliegenden Finanzplanung würde der Schuldenstand am Ende des Finanzplanzeitraums insgesamt rd. 3,6 Mio. € (rd. 2,5 Mio. € Altschulden + rd. 1,1 Mio. € neue Kreditaufnahme) betragen.

Kreditgenehmigungen im Investitionsbereich werden vom Landratsamt nur in Aussicht gestellt, soweit regelmäßig ein entsprechender Überschuss im Verwaltungshaushalt (freie Finanzspanne) erwirtschaftet werden kann. Dies wird für jedes Haushaltsjahr eigens geprüft. 

Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm wurden vom Haupt- und Finanzausschuss in 
den Sitzungen am 27.11.2023 und 28.11.2023 beraten. Weitere Beratungen fanden im Gemeinderat am 13.12.2023, 17.01.2024 und am 29.01.2024 statt.

Derzeit sind u. a.  die nachfolgend aufgeführten Investitionsvorhaben im Zeitraum 2025 bis 2027 eingeplant:

Finanzplanung bis 2027:
Auszug Vermögenshaushalt: Wesentliche Investitionen im Finanzplanzeitraum
HHST-NR.
Bezeichnung
Plan 2025
Plan 2026
Plan 2027
Einrichtungen für die gesamte Verwaltung:
 
 
 
 
0600.9350
Allg. Ersatzbeschaffungen; 2026 - Büroausstattung Bauamt im AG-Haus
5.000
50.000
5.000
0600.9450
Umbaukosten Umzug Bauamt in das AG-Haus
350.000
50.000
0
Brandschutz (Feuerwehr):
 
 
 
 
1300.9350
Ersatzbeschaffungen, 2025 - altersbedingter Austausch Einsatzkleidung
97.000
12.000
12.000
1300.9357
Fahrzeuge: RW2 (Sperrvermerk) , LF10
440.000
690.000
250.000
1300.9400
Erweiterung / Neubau Feuerwehrhaus
920.000
1.500.000
1.500.000
1300.9490
Planungskosten - Erweiterung, Neubau Feuerwehrhaus
225.000
285.000
0
Schule:
 
 
 
 
2150.9400
Chipgesteuerte Schließanlage (Sperrvermerk)
110.000
0
0
Bau- und Wohnungswesen:
 
 
 
 
6200.9320
Erwerb von Grundstücken - Umlegungsverfahren
0
1.750.000
0
Gemeindestraßen:
 
 
 
 
6300.9500
Straßenerneuerungen
180.000
180.000
180.000
6300.9590
Planungskosten - Straßenerneuerungen
10.000
10.000
10.000
Brückenbauten:
 
 
 
 
Pürschlingsteg:
 
 
 
 
6301.002.9500
Baukosten lt. Kostenschätzung GR 15.11.2023
500.000
0
0
6301.002.9590
Baunebenkosten, Planungskosten
40.000
5.000
0
Wasserbau:
 
 
 
 
6900.9812
Beteiligungsleistung Hochwasserschutz    Große Laine
0
500.000
1.000.000
Abwasserbeseitigung:
 
 
 
 
7000.9400
Klärwerk: Sanierung Rechen und Sandfang
1.500.000
800.000
0
7000.9490
Baunebenkosten, Planungskosten - Rechen, Sandfang
95.000
35.000
35.000
Kanalerneuerung:
 
 
 
 
7022.9500
Sanierungen in offener und geschlossener Bauweise
300.000
175.000
175.000
7022.9590
Baunebenkosten zu Kanalsanierungen
20.000
20.000
20.000
Bauhof:
 
 
 
 
7710.9352
Arbeitsgeräte und Maschinen; 2025 - Streuer Unimog, Reifenmontier und -wuchtmaschine
100.000
20.000
20.000
7710.9357
Beschaffung von Fahrzeugen; 2026 - Weiteres E-Kfz als Ersatz für Porter Kleintransporter
0
65.000
0
7710.9450
Ersatzbauten Bauhof
20.000
500.000
500.000
Wasserversorgung:
 
 
 
 
Ortsnetzerweiterung, -erneuerung:
 
 
 
 
8155.9500
Sanierungen Wasserleitungen
150.000
100.000
100.000
8155.9590
Baunebenkosten, Planung Baumaßnahmen Wasserleitungsbau
10.000
10.000
10.000
Fernwärmeversorgung:
 
 
 
 
8160.9490
Planungskosten Heizkraftwerk, Fernwärmenetz
150.000
0
0
Allgemeines Grundvermögen:
 
 
 
 
8800.9320
Erwerb von Grundstücken
88.200
0
0
8800.9420
Kommunaler Wohnungsbau Moosgasse
1.500.000
0
0


Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt ist die Fördermittelbereitstellung für die Fernwärmeversorgung weiter unklar. Die Planung für das bereits mehrfach diskutierte Projekt soll fortgeführt werden, die Baukosten für die Wärmeleitung und das Heizkraftwerk können derzeit jedoch noch nicht nachvollziehbar definiert werden. Eine Veranschlagung von entsprechenden Ansätzen konnte in der Finanzplanung deshalb noch nicht erfolgen.

Zur Finanzierung des Fernwärmeprojekts bzw. zur Gegenfinanzierung geplanter Bauprojekte wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 29.01.2024 die bereits erläuterten Sperrvermerke (siehe TOP Haushalt) beschlossen. Außerdem wurde in der Sitzung eine Liste mit Grundstücken, welche zur Gegenfinanzierung veräußert werden könnten, priorisiert. Die Liste soll es der Gemeinde ermöglichen, flexibel auf die sich entwickelnde Finanzsituation sowie auf ggf. steigende Baukosten reagieren zu können.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die in der Anlage beigefügte Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die in der Anlage beigefügte Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Datenstand vom 16.01.2025 09:51 Uhr