Freiwillige Feuerwehr; Bestätigung des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oberammergau am 20.01.2024 wurde Herr Dionys Arnold jun. mit 40 von 58 abgegebenen, gültigen Stimmen zum neuen stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberammergau gewählt.
Gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG muss der Gewählte durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt werden. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn der Gewählte fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen für die Ausübung des Amtes ungeeignet ist.
Der Kreisbrandrat, Herr Eitzenberger, war in der Dienstversammlung anwesend und erteilte sein Einvernehmen zur gemeindlichen Bestätigung von Herrn Dionys Arnold jun. als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberammergau.
Die für das Amt des Kommandanten bzw. stellvertretenden Kommandanten notwendigen Lehrgänge werden von Herrn Arnold so bald als möglich besucht. Im Übrigen werden die Eignungsvoraussetzungen für das Amt erfüllt.
Die Amtszeit des Feuerwehrkommandanten dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG); sie beginnt mit der Zustellung des Bestätigungsschreibens der Gemeinde an die gewählte Person.
Beschlussvorschlag
Gem. Art. 8 Abs. 4 des BayFwG wird Herr Dionys Arnold jun. zum 12.02.2024 als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr bestätigt. Die Bestellung gilt so lange, wie auch die Eignungsvoraussetzungen erfüllt werden, längstens jedoch für die Dauer der Amtszeit von sechs Jahren.
Beschluss
Gem. Art. 8 Abs. 4 des BayFwG wird Herr Dionys Arnold jun. zum 12.02.2024 als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr bestätigt. Die Bestellung gilt so lange, wie auch die Eignungsvoraussetzungen erfüllt werden, längstens jedoch für die Dauer der Amtszeit von sechs Jahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 09:51 Uhr