Wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Zuwendungen durch das WWA gemäß RZWas


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberammergau hat in den letzten Jahren große Teile ihres Abwassersystems bzw. Kanalnetzes inspiziert bzw. mittels Kamerabefahrung und optischer Kontrolle begutachtet.
2022: ca. 6 km
2024: ca. 20 km
Die restlichen Bereiche sollen 2025 erfolgen, ca. 4 km.
Damit ist das gesamte Kanalnetz erfasst und komplett im Kanalkataster enthalten.

Für die inspizierten Bereiche muss in den nächsten Schritten die Auswertung der Befahrungen, eine Schadensanalyse sowie daraus eine Sanierungsplanung bzw. ein Sanierungskonzept erarbeitet werden.

Ansätze hierfür sind im Finanzplan bereits eingestellt.

Für diese Maßnahmen gewährt der Freistaat Bayern nach Maßgabe der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021, 2.2.5) Zuwendungen.

Der Zuwendungsantrag muss einen Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen zu wollen, enthalten

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließ die Durchführung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben, hier die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, soweit diese haushaltstechnisch durchführbar sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließ die Durchführung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben, hier die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, soweit diese haushaltstechnisch durchführbar sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2025 09:42 Uhr