Gesetzeslage
Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Der Gesetzesentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, dass alle Kommunen eine Wärmeplanung haben, damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.
Darüber hinaus wird das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.
Kommunen mit < 10.000 Einwohnern sollen bis zum 30.Juni 2028 verpflichtet werden eine kommunale Wärmeplanung erstellen zu lassen.
Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Das Vorgehen bei einer Kommunale Wärmeplanung (KWP) erfolgt in 3 Schritten
- Bestandsanalyse
Der Gebäudewärmebedarf wird gebäudescharf ermittelt
- Potenzialanalyse
Es werden Potentielle Energiequellen, vorhandenen
und neu mögliche Infrastrukturen, sowie mögliche erneuerbare Energien definiert
- Kommunaler Wärmeplan
Ziele werden definiert
Bei der Erstellung der Wärmeplanung ist eine breite gesellschaftliche Beteiligung vorgesehen: Öffentlichkeit, Betreiber von Energieversorgungs-und Wärmenetzen, Behörden und andere Träger öffentlicher Belange, Großverbraucher, Energiegemeinschaften und andere Akteure sollen mit in den Prozess einbezogen werden.
Tatsächliche Umsetzung
In welcher Form so ein Wärmeplan erstellt wird ist noch nicht klar definiert. Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Papierform bis zur eigenen Software. Vorteil bei einer softwarebasierten Bestandsanalyse ist, dass ein andauerndes Monitoring möglich ist. Es wird ein einheitlicher Datenbestand aufgebaut, der fortgeführt und laufend verbessert wird. Die Daten könnten dann GIS basiert dargestellt werden. Der Bürger könnte die Infos daraufhin online beim Energieatlas Bayern abrufen.
Förderung
Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 % bei einer Kostenobergrenze von 7€ pro Einwohner.
Bei einer Einwohnerzahl von 5.392 ergibt das einen Höchstbetrag von 37.744€.
Bemerkung der Verwaltung
Derzeit gibt es noch keine bundesgesetzliche Verpflichtung, diese soll aber noch bis Ende 2023 kommen. Durch die hohe Förderquote von 90% bis Ende 2023 gibt es gerade ein erhöhtes Aufkommen bei der Antragstellung und nach inoffiziellen Aussagen dauert es anscheinend zum Bescheid bis zu einem Jahr.