Wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Zuwendungen durch das WWA gemäß RZWas
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberammergau hat in den letzten Jahren große Teile ihres Abwassersystems bzw. Kanalnetzes inspiziert bzw. mittels Kamerabefahrung und optischer Kontrolle begutachtet.
2022: ca. 6 km
2024: ca. 20 km
Die restlichen Bereiche sollen 2025 erfolgen, ca. 4 km.
Damit ist das gesamte Kanalnetz erfasst und komplett im Kanalkataster enthalten.
Für die inspizierten Bereiche muss in den nächsten Schritten die Auswertung der Befahrungen, eine Schadensanalyse sowie daraus eine Sanierungsplanung bzw. ein Sanierungskonzept erarbeitet werden.
Ansätze hierfür sind im Finanzplan bereits eingestellt.
Für diese Maßnahmen gewährt der Freistaat Bayern nach Maßgabe der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021, 2.2.5) Zuwendungen.
Der Zuwendungsantrag muss einen Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen zu wollen, enthalten
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließ die Durchführung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben, hier die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, soweit diese haushaltstechnisch durchführbar sind.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließ die Durchführung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben, hier die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, soweit diese haushaltstechnisch durchführbar sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 09:42 Uhr