Vollzug des KAG und der GO; 1. Änderung der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Oberaudorf vom 31.01.2019 - Wiedervorlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die bestehende Kurbeitragssatzung vom 01.04.2019 soll geändert werden. Es sind inhaltliche Änderungen einzuarbeiten. Die Änderung betrifft die Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten. Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten, werden durch die Satzungsänderung von der Entrichtung des Kurbeitrags befreit.

Nach Neufassung der Kurbeitragssatzung (01.04.2019), Erhebung von Widersprüchen zweier Betriebe und die somit stattfindende Prüfung durch das Landratsamt Rosenheim sowie den bayerischen Gemeindetag ergeben sich zwei Möglichkeiten, die Satzung bezüglich der Regelung der Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten zu ändern. Die Verwaltung empfiehlt die Satzung dahingehend zu ändern, dass Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten, vom Kurbeitrag befreit sind.
 
Eine rückwirkende Änderung der Satzung ist lt. Auskunft des Landratsamtes Rosenheim und des bayerischen Gemeindetags möglich. Die Verwaltung empfiehlt dies. Durch die rückwirkende Änderung der Satzung werden den Gastgebern die seit dem 01.04.2019 zu viel entrichteten Kurbeiträge im 3. Quartal 2020 zurückerstattet.

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt übergibt dieser das Wort an Frau Teresa Funk, als zuständige Fachbereichsleiterin der Tourist-Information Oberaudorf.

Diese erläutert anhand einer anschaulichen Präsentation den Werdegang der Angelegenheit, die Zusammenfassung der bisherigen Empfehlungen von Landratsamt Rosenheim und dem Bayerischen Gemeindetag, sowie die Darstellung der vorgeschlagenen Änderungen (s. Anlage 1).
Im Anschluss daran entwickelt sich eine rege Diskussion, deren Ergebnisse sich im Wesentlichen wie folgt zusammensetzen lassen:
  • Mit der aktuellen Satzung haben sich Rechtsunsicherheiten ergeben, die im Nachhinein zu beheben sind.

  • Der wohlgemeinte Ansatz der Generierung weiterer Einnahmen hat sich im Hinblick auf Aufwand, Verunsicherung, Verärgerung und Zusatzaufwand bei der Rückabwicklung nicht gelohnt.

  • Gleichwohl wird teilweise die Ansicht vertreten, nicht ohne Weiteres auf diese zusätzlich gedachten Einnahmen zu verzichten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Änderungen und somit die 1. Satzung zur Änderung der Satzung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf rückwirkend zum 01.04.2019 (s. Anlage 2).
Die Verwaltung und die Tourist-Information werden beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.06.2020 12:45 Uhr