Vollzug der GO - Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seit 01.05.2014 gilt in der Gemeinde Oberaudorf die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. „Hauptsatzung“), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.12.2014. Diese ersetzte frühere Regelungen. In ihr werden insbesondere die Zusammensetzung des Gemeinderates, die Installation und die Größe von Ausschüssen, die Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder und der Status der Bürgermeister geregelt. Bis zu einer Änderung oder Aufhebung gelten die darin enthaltenen Regelungen weiter.
Die Verwaltung empfiehlt, bis zu einem Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf diese Satzung lediglich im Hinblick auf die Änderung der Größe des Gemeinderates Oberaudorf zum 01.05.2020, sowie der Größe der Ausschüsse unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses zu den Gemeinderatswahlen 2020 redaktionell anzupassen. Die übrigen Regelungen sollten bis auf Weiteres, bzw. bis zum Neuerlass einer Geschäftsordnung beibehalten bleiben.
Ein Entwurf der 2. Änderungssatzung ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gemeinderat gestellt Fragen werden allesamt seitens der Verwaltung beantwortet (z. B. Verteilungsverfahren, neue Ausschüsse, Größe, ect.).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts auf Basis des zur heutigen Gemeinderatssitzung vorgelegten Entwurfs mit der Anpassung
, dass die Zahl der Rechnungsprüfungsausschussmitglieder künftig 5, inkl. Vorsitzende/m beträgt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2020 16:36 Uhr