Verlängerung des Prädikats Luftkurort
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde trägt das Prädikat Luftkurort. Für den Fortbestand dieses Prädikates nach Art. 7 Abs. 5 KAG ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die luftqualitativen Anforderungen für einen Luftkurort eingehalten werden (§ 10 BayAnerkV). Dies geschieht in Form einer Luftqualitätsbeurteilung. Des Weiteren sind die bioklimatischen Verhältnisse zu überprüfen.
Es ist festzustellen, dass das Prädikat die Gemeinde zur Erhebung eines Kurbeitrages berechtigt (Art. 7 Abs. 1 KAG). Diese Einnahmen belaufen sich jährlich auf circa 250.000,00 €.
Die notwendigen Prüfungen und Messungen müssen durch fachlich anerkannte Stellen erfolgen, welche dann auch das daraus folgende Ergebnis bestätigen.
Alle vorhergehenden Prüfungen und Beurteilungen wurden im Bezug auf die Klimaqualität bisher vom Deutschen Wetterdienst durchgeführt. Die kurmedizinische Beurteilung erfolgte stets durch Frau Prof. Dr. Dr. Schuh von der LMU München. Weitere Anbieter sind, auch aufgrund eines fehlenden Marktes für solche Analysen nicht bekannt. Deshalb ist eine Ausschreibung für die nötigen Gutachten nicht zielführend.
Diskussionsverlauf
Die Leiterin der Touristinfo Teresa Funk stellt den Sachverhalt vor. Die Notwendigkeit des Prädikats wird im Gremium eindeutig bestätigt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das notwendige Verfahren zum Erhalt des Prädikats Luftkurort durchzuführen. Mit der Ausführung der damit verbundenen Überprüfungen und Nachweise wird der Deutsche Wetterdienst bzw. Frau Prof. Dr. Dr. Schuh, LMU München, beauftragt.
Die Finanzverwaltung hat sicherzustellen, dass hierfür entsprechende Mittel im Haushalt 2021 eingestellt werden.
Die Verwaltung und die Tourist-Information werden beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2020 16:36 Uhr