1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Oberaudorf (Zweitwohnungssteuersatzung) zum 01.01.2021; Hier: Änderung des Steuersatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.12.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2021 zu erlassen. Der Steuersatz wird von bisher 12 % auf 18 % angehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 16:36 Uhr