1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Oberaudorf (Zweitwohnungssteuersatzung) zum 01.01.2021; Hier: Änderung des Steuersatzes
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 15.12.2020 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2021 zu erlassen. Der Steuersatz wird von bisher 12 % auf 18 % angehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2020 16:36 Uhr