Vollzug der GO und des GLKrWG; Vereidigung einer Nachrückerin / eines Nachrückers zum Gemeinderatsmitglied


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö 4

Sachverhalt

Nach Niederlegung seines Amtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Hans Wildgruber wurde gemäß den Festlegungen des Gemeindewahlausschusses vom 26.03.2014 die erste Nachrückerin für den Wahlvorschlag „Bürgergemeinschaft pro Oberaudorf e. V. (BPO), Frau Simone Adam zur Abgabe einer Erklärung gem. Art. 47 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) aufgefordert.
Mit Schreiben vom 16.01.2017, eingegangen bei der Gemeinde Oberaudorf am selben Tage lehnt Frau Adam eine Annahme des Mandates ab.
Als nächste Nachrückerin des o. g. Wahlvorschlages wurde Frau Stephanie von Keudell zur Abgabe einer Erklärung gem. Art. 47 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG aufgefordert. Mit Schreiben vom 16.01.2017, eingegangen bei der Gemeinde Oberaudorf am 17.01.2017 nahm Frau von Keudell die Wahl zum Gemeinderatsmitglied an und erklärte ihre Bereitschaft zur Ablegung der Eidesformel. Amtshindernisse gem. Art. 48 GLKrWG sind nicht bekannt.
Nachrückende Gemeinderatsmitglieder sind entsprechend der Bestimmung des Art. 31 Abs. 4 Satz 1 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) in der ersten, nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.

Diskussionsverlauf

Frau von Keudell legt vor dem Ersten Bürgermeister Hubert Wildgruber, bzw. dem gesamten Gemeinderat Oberaudorf den gesetzlich vorgeschriebenen Eid ab und wird im Kreise der Gemeinderatsmitglieder begrüßt.

Beschluss

Frau von Keudell ist mit Annahme der Wahl und Ablegung des Amtseides Mitglied des Gemeinderates Oberaudorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2017 16:15 Uhr