In seiner Einleitung geht der Erste Bürgermeister Hubert Wildgruber auf die besondere Bedeutung der Räumlichkeit „Kursaal“ für die Gemeinde Oberaudorf ein. Unabhängig von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise bedarf die Gemeinde Oberaudorf mangels anderer Alternativen eines entsprechenden Saales, der grds. auch allen Ortsvereinen zur Verfügung gestellt werden müssen kann. Unberührt dabei bleiben gemeindeeigene Veranstaltungen. Nachdem seitens der Verwaltung kein Beschlussvorschlag vorliegt, formuliert er folgenden Beschlussvorschlag, der nach ausgiebiger Diskussion zur Beschlussfassung vorgelegt wird: „Derzeit wird der Kursaal der Gemeinde Oberaudorf nicht vermietet, bzw. verpachtet.“
Herr Rechenauer vertritt die Auffassung, dass einer erneuten Verpachtung nichts im Wege steht, zumal bereits früher Pachtverhältnisse eingegangen wurden. Wichtig wären dabei umfassende vertragliche Regelungen. Aufgrund der aktuellen Sachlage kann seiner Ansicht nach ein Grundsatzbeschluss (Verpachtung pro / kontra) daher nicht gefasst werden.
Herr Baumann schließt sich der Auffassung von Herrn Rechenauer an. Trotz Verständnis für den möglichen Arbeitsaufwand sollte einer erneuten Verpachtung der Vorzug gegeben werden.
Herr Gruber erinnert an die ursprüngliche Nutzungskombination (verpachtete Gaststätte mit zugehörigem Saal), gibt aber zu bedenken, dass eine Verpachtung unter den heutigen Umständen eher zu Unmut, insbesondere zwischen den Ortsvereinen führen könnte.
Der 2. Bürgermeister Holzmaier weist darauf hin, dass der Kursaal dzt. die einzige gemeindliche Räumlichkeit darstellt, welche auch den Ortsvereinen zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Verpachtung an Dritte befürchtet er Rivalitäten unter den Vereinen. Unabhängig davon sieht er für die Gemeinde Oberaudorf keine besonderen finanziellen Vorteile bei einer Verpachtung, unbeachtet des etwaigen, künftigen nicht unerheblichen Aufwandes.
Herr Bruhn Stephan schließt sich ebenfalls der Auffassung von Herrn Rechenauer an. Ein Grundsatzbeschluss zum aktuellen Zeitpunkt ginge ihm zu weit. Unabhängig davon sieht er bei einer Verpachtung durchaus finanzielle Vorteile für die Gemeinde Oberaudorf.
Frau von Keudell verweist auf das Angebotsschreiben des Theatervereins nebst fehlendem Pachtzinsvorschlag. Sie sieht bei einer etwaigen Verpachtung Potential für Ärger unter den Nutzern, bzw. Nutzungswilligen, bzw. auch deshalb keine Vorteile für die Gemeinde Oberaudorf.
Frau Wögerbauer sieht dzt. keine Notwendigkeit für eine Verpachtung. Die Gemeinde Oberaudorf sollte sich ihre Flexibilität bei der Nutzung, bzw. Vergabe des Kursaales erhalten.
Herr Bruhn Henning empfindet den Antrag des Theatervereins als nicht ausführlich genug. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile einer Verpachtung rät er, dass der Kursaal dzt. in gemeindlicher Hand bleiben sollte.
Der 3. Bürgermeister Resch spricht sich ebenfalls gegen eine dzt. Verpachtung aus und verweist auf die Nachhaltigkeit einer anderweitigen Entscheidung, auch für die aktuelle und künftige Vorstandschaft des Theatervereins hin.