Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bereits im Jahre 2015 befasste sich der Gemeinderat sehr umfangreich mit dem Thema der Parkraumbewirtschaftung und der damit verbundenen Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung.
Aktuell verschärft sich in unserer Region die Problematik des zunehmenden Verkehrsdrucks durch Tagestourismus, insbesondere auch durch undiszipliniertes Verhalten bei der Parkplatzsuche in sensiblen Bereichen. Die führenden Tourismusgemeinden haben sich deshalb gemeinsam zum Ziel gesetzt, diesem Problem durch wirkungsvolle, verkehrslenkende Maßnahmen zu begegnen. Langfristig soll ein intelligentes Verkehrsleitsystem die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf Überlastungen der Verkehrsinfrastruktur hinweisen, damit problematische Situationen gar nicht entstehen.
Auch im Ortsbereich von Oberaudorf ist die Zunahme des Verkehrsdrucks auf die zur Verfügung stehenden Parkplätze deutlich zu spüren. Besonders problematisch sind Fahrzeuge, die dauerhaft auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Dadurch verringert sich der Parkraum für den Geschäftsverkehr. Außerdem behindern die Dauerparker den Winterdienst und die Straßenreinigung, was wiederum zu Minderung des Parkplatzangebotes führt. Hinzu kommt noch die ständige Behinderung von Fußgängern und Radfahrern, wegen auf Geh- und Radwegen abgestellten Fahrzeugen, bzw. die Behinderung des Personennah- und Schülerverkehrs, weil die Bushaltestellen verkehrswidrig beparkt werden. Die erforderliche Kontrolle durch die Polizeiinspektion Kiefersfelden unterbleibt leider weitgehend.
Ein erster Ansatz für die Entlastung des Ortsbereichs besteht darin, für die öffentlichen Parkflächen in Oberaudorf eine Gebühr zu verlangen. Bisher gilt für die größeren Parkplätze im Ort eine Kurzparkregelung. Die Parkzeit ist auf eine Stunde beschränkt (Parkscheibe). Die Einführung einer Gebühr, wenn dann länger geparkt wird, würde für diese Bereiche zu einer deutlichen Entlastung führen, vorausgesetzt es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt. Für größere Parkplätze, z.B. an der Hocheckbahn und an der Geigelsteinstraße sollte grundsätzlich, wie bereits am Luegsteinsee, eine Gebühr für die Parkplatzbenutzung erhoben werden.
Für eine wirkungsvolle Überwachung solcher Regelungen könnte die Gemeinde auf einen öffentlich-rechtlich tätigen Dienstleister zurückgreifen. Es besteht die Möglichkeit, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Verkehrsablaufs, die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsgebiet auf kommunaler Ebene durchzuführen. Die Arbeitsweise des in Frage kommenden Dienstleisters, nämlich der Zweckverband Kommunales Dienstleitungszentrum Oberland mit Sitz in Bad Tölz, könnte in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt werden.
Die Verwaltung wird zunächst prüfen, an welchen Parkplätzen eine Parkgebühr erhoben werden kann und welcher Aufwand für eine Ausstattung mit Parkscheinautomaten und Beschilderung notwendig ist.
Weiterhin muss aber betont werden, dass die Beruhigung des innerörtlichen Verkehrs insgesamt betrachtet werden muss und bauliche Maßnahmen aufgrund ihrer andauernden Wirksamkeit einer Kontrolltätigkeit vorzuziehen sind.
Diskussionsverlauf
Nach Worterteilung durch den ersten Bürgermeister stellt der Geschäftsleiter Florian Seebacher noch einmal die geplante Vorgehensweise für eine wirkungsvolle Parkraumbewirtschaftung dar. Eine Umsetzung kann nur Schrittweise erfolgen, wobei jede Maßnahme genau abgewogen werden muss. Ohne wirksame Überwachung wird aber keine erfolgreiche Parkraumbewirtschaftung funktionieren. Die einzelnen Standorte für gebührenpflichtiges Parken und für etwaige Ermäßigungen und Rückerstattungen der Parkgebühren müssen erst noch festgelegt werden.
Seebacher beantwortet zahlreiche Fragen aus dem Gremium, die sich teilweise auch schon auf detaillierte Ansätze beziehen. Es wird erkennbar, dass sich der Gemeinderat eine schonende Annäherung an einzelne Maßnahmen wünscht. Insbesondere muss auch die Problematik des ausweichenden Parkens in Seitenstraßen, sowie der Bedarf an Parkplätzen für im Ort Berufstätige berücksichtigt werden.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Planungen für eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung im Ortsbereich von Oberaudorf durchzuführen. Die Arbeitsweise des Zweckverbands Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland bezüglich einer kommunalen Verkehrsüberwachung soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.03.2021 09:24 Uhr