Aktualisierung des Kommunalen Kostenverzeichnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis hat die Gemeinde Oberaudorf am 08.11.2001 eine Satzung erlassen, die weiterhin gültig ist. Die einzelnen Gebühren sind im Kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz) festgesetzt, auf welches die Satzung in § 2 verweist. Es ist der Satzung als Anlage beigefügt. 

Das Kommunale Kostenverzeichnis wird von der Staatsregierung als Rechtsverordnung erlassen und in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Auf die einzelnen Gebührensätze hat die Gemeinde keinen Einfluss. Nachdem die Rechtsaufsichtsbehörde darauf hingewiesen hat, dass das Kostenverzeichnis auf dem aktuellen Stand gehalten werden soll, hat der Gemeinderat die Änderung der Anlage der Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis zu beschließen und den Zeitpunkt der Gültigkeit zu bestimmen.

Gegenüber dem alten Kostenverzeichnis ergeben sich nur minimale Änderungen.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird kritisch angemerkt, warum zur Änderung des Kostenverzeichnisses ein Beschluss erforderlich ist, obwohl die Vorgaben der Staatsregierung ohnehin verbindlich sind. Die Verwaltung beantwortet die Frage dadurch, dass das neue Verzeichnis erst dann gültig wird, wenn es öffentlich bekannt gemacht ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die derzeit gültige Fassung des Kommunalen Kostenverzeichnisses als Anlage zur Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Oberaudorf mit Wirkung zum 15.09.2021 angewandt wird und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.10.2021 09:00 Uhr