Prüfung Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke, Bestellung eines Wirtschaftsprüfers


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 107 Gemeindeordnung muss der Jahresabschluss mit Lagebericht eines Eigenbetriebes durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) geprüft werden. Für die Abschlussprüfung wurde in den vergangenen Jahren die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG beauftragt. Die Zusammenarbeit mit dieser Gesellschaft war bisher sehr gut. Die Abläufe in den Gemeindewerken sind dort bekannt und die Einarbeitungsphase kann entsprechend reduziert werden.

In der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf ist in § 6 festgelegt, dass die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch den Gemeinderat erfolgt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2021 10:18 Uhr