Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2022 bis 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 16.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2021 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Allgemeines
Allgemeine und ergänzende Hinweise siehe u.a. TOP 3 – Vorberatung zum Haushaltsplan 2021.

Finanzplan und Investitionsplan 2022 bis 2024
Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2021 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2022 bis 2024 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit einigen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2020 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich immer wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Ausschussmitgliedern liegt ein erster Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2024 vor. Diese beinhalten u.a. die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH) (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 08.03.2021). Die Unterlagen wurden am 10.03.2021 allen Gemeinderatsmitgliedern im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 16.03.2021 zugestellt.


Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Im Anschluss eine Kurzübersicht des Finanzplans 2022 bis 2024:

2022 €
2023 €
2024 €
VWH
11.582.200 €
11.541.200 €
11.491.700 €
VMH
7.159.200 €
5.042.700 €
1.795.200 €
Gesamt
18.741.400 €
16.583.900 €
13.286.900 €
Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2022 bis 2024 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen ersichtlich.
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 im VMH sind, soweit derzeit schon bekannt:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz 2022 - 2024
1300.9350
Neue Atemschutzgeräte Feuerwehr
25.000 €
2110.9401
Anbau Grundschule Oberaudorf
800.000 €
4646.9400
Neubau Kindergarten Oberaudorf
1.800.000 €
6300.9350
Erwerb bewegl. Anlagevermögen Bauhof
175.000 €
6300.9519
Ausbau Bad Trißl-Straße
3.500.000 €
7000.9510
Baukosten neue Kläranlage
500.000 €
2150.9821
Beteiligung Generalsanierung Turnhalle Kiefersfelden
60.000 €

Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2022 und 2023 bis zum Jahr 2024 mehr als deutlich erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100)
Geplante Entwicklung der allgemeinen Rücklage und Sonderrücklage (Abwasserbeseitigung) bis zum Jahr 2024:
Allg. Rücklage
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan


2020
2021
2022
2023
2024
Stand 01.01.
3.666.305 €
1.850.982 €
4.643.182 €
6.265.882 €
7.474.882 €
Zuführung
0 €
2.792.200 €
1.622.700 €
1.209.000 €
732.200 €
Entnahme
1.815.232 €
0 €
0 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
1.850.982 €
4.643.182 €
6.265.882 €
7.474.882 €
8.207.082
Sonderrückl.
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan

2020
2021
2022
2023
2024
Stand 01.01.
127.603 €
178.119 €
68.019 €
46.819 €
25.619 €
Zuführung
50.515 €
0 €
0 €
0 €
0 €
Entnahme
0 €
110.100 €
21.200
21.200 €
21.200 €
Stand 31.12.
178.119 €
68.019 €
46.819 €
25.619 €
4.419 €

Entwicklung der Schulden bis zum Jahr 2021. Stand der Schulden jeweils am 31.12. des betreffenden Jahres:
Jahr
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Betrag €
2.183.985
2.720.897
2.183.421
1.971.649
2.759.877
3.348.105
8.186.333

Nach wie vor sind aber zahlreiche Projekte und Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum noch nicht berücksichtigt, die in Zukunft auf die Gemeinde Oberaudorf noch zu kommen werden (Straßenbau, Feuerwehr- und Fahrzeugkosten u.v.m.)

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2022 bis 2024 unter Berücksichtigung der zum Entwurf angemerkten Änderungen für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 13.04.2021 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2021 15:13 Uhr