Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und eines Einfamilienhauses, Sudelfeldstr. 20, Fl.Nr. 323/6, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das genannte Grundstück liegt eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2018 zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und dem Neubau von zwei Doppelhäusern vor. Der jetzige Bauantrag sieht den Neubau eines 2-geschossigen Wohnhauses mit drei Wohneinheiten (Plandarstellung Haus 1 -3), den Außenabmessungen 11,49 m x 17,99 m, Wandhöhe 5,90 m (als Wandhöhe gilt das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand) sowie einem 2-geschossigen Einfamilienhaus (Plandarstellung Haus 4) mit den Außenabmessungen 9,99 m x 8,49 m, Wandhöhe 5,49 m vor. Acht Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung können in Form einer Doppelgarage östlich des Einfamilienhauses sowie drei Carports und drei Stellplätzen nachgewiesen werden. Die Erschließung von Haus 3 und 4 soll über eine private Zuwegung an der östlichen Grundstücksgrenze erfolgen. Auf den jeweiligen Parzellen müssen entsprechende Geh- und Fahrtrechte sowie Dienstbarkeiten für die Versorgungstrassen dinglich gesichert werden. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein entsprechender Einfügenachweis ist beigefügt. Bezüglich der Höhe fügen sich die Gebäude in die Umgebungsbebauung ein. Trotz der im Vergleich zur genehmigten Doppelhäuserplanung höheren überbauten Grundstücksfläche sieht die Verwaltung die Einfügung weiterhin als gegeben an. Hinweis: gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO darf die Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung bei WA (allgemeines Wohngebiet) eine GRZ von 0,4 nicht überschreiten.
Diskussionsverlauf
Bauausschuss-Mitglied Michael Mermigkas erkundigt sich, um wieviel sich die bebaute Fläche im aktuellen Bauantrag erhöht. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer teilt mit, dass es sich gemäß Einfügenachweis um eine ca. 60 m² höhere überbaute Grundstücksfläche handelt. Auf Anfrage von Bauausschuss-Mitglied Frau Kern erläutert Herr Ostermayer die Situierung der geplanten Garage sowie der Carports und Stellplätze. Gremiumsmitglied Franz Hefter möchte Auskunft darüber, inwieweit der vorliegende Bauantrag Einfluss hat auf die zukünftige Bebauung der noch unbebauten Flächen im nördlichen Teil der Nachbargrundstücke. Bauamtsleiter Ostermayer teilt mit, dass eine nördliche Baureihe bereits mit der Bebauung von Sudelfeldstr. 16 a eröffnet wurde. Nichtsdestotrotz muss jeder künftige Bauantrag in diesem Bereich einzeln betrachtet und beurteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2021 14:36 Uhr