Außenstart- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge auf Fl.Nr. 924, Gemarkung Niederaudorf; Verlängerung der Genehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Mail vom 05.02.2021 bittet Herr Josef Kurz, die Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis für das Ultraleichtflugzeug Trike, amtl. Kennzeichen D-MHLX auf dem Grundstück Fl.Nr. 924, Gemarkung Niederaudorf als Tagesordnungspunkt in die Sitzung aufzunehmen. Dies ist bereits der 4. Antrag auf Verlängerung (jeweils um zwei Jahre), die Außenstart- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge wurde bis 31.12.2020 erteilt. Der Antrag auf Verlängerung ist von Herrn Kurz bei der Regierung von Oberbayern zu stellen, die Gemeinde gibt hier lediglich eine Stellungnahme dazu ab. Bisher wurden keine Beschwerden über den Flugbetrieb bekannt, lt. Bescheid der Regierung von Oberbayern sind pro Jahr höchstens 35 Starts und 35 Landungen durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Vorab informiert die Verwaltung über die Aussage des zuständigen Sachbearbeiters bei der Regierung von Oberbayern, dass auch mehrere Verlängerungen in Folge kein Gewohnheitsrecht entstehen lassen und dass die Außenstart- und Landeerlaubnis jederzeit widerrufbar ist, z.B. bei Verstoß gegen die im Genehmigungsbescheid genannten Auflagen. Gremiumsmitglied Michael Mermigkas berichtet, dass er mehrere Beschwerden von Niederaudorfer Bürger über den Flugbetrieb erhalten hat. Bürgermeister Matthias Bernhardt bemerkt daraufhin, dass bis jetzt keine offizielle Beschwerde über den Flugbetrieb bei der Gemeinde eingegangen ist. Etwaige dementsprechende Beschwerden von BürgerInnen müssten direkt bei der Gemeinde gemeldet werden. Von Bauamtsleiter Rainer Ostermayer kommt der Hinweis, dass mit dem letzten Antrag auf Verlängerung im Jahr 2018 auch ein Antrag auf 100 Starts und Landungen pro Jahr statt der bisher genehmigten 35 gestellt wurde, dem aber seitens der Gemeinde nicht zugestimmt wurde. Auch der Bescheid der Regierung von Oberbayern lautete auf je 35 Starts und Landungen. Gremiumsmitglied Frau von Redwitz, die in der Nähe des betroffenen Grundstückes wohnt, bemerkt, dass ihrer Beobachtung nach nur beim Landeanflug eine Geräuschentwicklung entsteht.
Beschluss
Der Bauausschuss steht der weiteren Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis positiv gegenüber. Dies soll dem Antragsteller mittels Beschluss-Auszug mitgeteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2021 15:08 Uhr