Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu vorliegendem Bauantrag gibt es einen mit Datum 26.05.2021 genehmigten Vorbescheid (siehe TOP 3 der Bauausschuss-Sitzung vom 18.02.2021) der diesem Bauantrag im Wesentlichen entspricht, lediglich die Anzahl der Wohneinheiten hat sich geändert. Auf dem 845 m² großen Grundstück in der Wernher-von-Braun-Straße soll ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten (Vorbescheid 9), einer Tiefgarage mit 10 KFZ-Stellplätzen (Vorbescheid 11) sowie 2 oberirdischen Stellplätzen entstehen.
Das 15,56 m x 13,99 m große Gebäude mit Krüppelwalmdach ist geplant mit 3 Geschossen sowie einer seitlichen Wandhöhe von 7,22 m. Im Norden soll ein Anbau für das Treppenhaus mit 6,75 m x 2,50 m, seitliche Wandhöhe 8,80 m mit Flachdach entstehen, im Süden ein Anbau über Erdgeschoss und Obergeschoss (Wohnraum) und einer Terrasse im Dachgeschoss, Höhe Oberkante Geländer ca. 6,70 m. An der Ostseite des Gebäudes soll parallel zur Grundstücksgrenze eine nicht überdachte Tiefgaragenrampe errichtet werden. Das vorliegende Bauvorhaben wird gemäß § 34 BauGB behandelt und beurteilt. Die notwendigen Stellplätze können gemäß vorliegender Planung und Berechnung nachgewiesen werden, die beiden oberirdischen Stellplätze entsprechen bezüglich ihrer Lage der Garagen- und Stellplatzsatzung. Aus Sicht der Verwaltung ist die Einfügung bauplanungsrechtlich gegeben, jedoch besteht ein Widerspruch zur gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung:
- Das geplante Dach des Treppenhauses sowie der Gauben des Flachdachanbaus der DG-Wohnung sollen als Flachdach ausgeführt werden, siehe § 5 Abs. 1 Satz 1.
Die Dachüberstände traufseitig sollen unter 60 cm ausgeführt werden, siehe § 3 Abs. 4.
Die geplanten traufseitigen Balkone (südseitig) der OG-Wohnungen 4 und 5 sind tiefer als die Dachüberstände, siehe § 3 Abs. 7. Hiervon kann aus Sicht der Verwaltung eine Abweichung zugelassen werden, da hier zum Dachüberstand kein Bezug besteht bzw. diese sich unter der Dachterrasse der DG-Wohnung befinden.
Hinweislich sei erwähnt, dass die Ortsgestaltungssatzung in den weiteren Planungen berücksichtigt werden muss. Gemäß der vorliegenden Planung können nicht alle Punkte auf Einhaltung geprüft werden.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer betont Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass die vorhandene, erst vor Kurzem aufgestellte Ortsgestaltungssatzung nicht gleich wieder aufgeweicht werden soll. Es entsteht eine Diskussion über die beantragten Abweichungen, letztendlich ist sich das Gremium mehrheitlich einig, den Abweichungen die Zustimmung nicht erteilen. Es soll auch bezüglich der Planung ein Gespräch mit dem Bauwerber gesucht werden.
Beschluss 1
Dem Bauantrag wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der im Sachverhalt dargestellten Punkte 1 - 3 kann nicht zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2021 09:07 Uhr