Bauantrag zur Errichtung von zwei Wohngebäuden mit 12 Wohnungen und Tiefgarage, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf dem 1.320 m² großen Grundstück soll das bestehende Einfamilienhaus abgerissen werden und zwei 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage entstehen. Die geplanten Gebäude sind so angeordnet, dass die bestehende faktische Baulinie nur geringfügig überschritten wird und der südliche Teil des Grundstückes von der Bebauung unberührt bleibt. Die Planungen stellen sich wie folgt dar:
  • Haus 1: Reihenhaus, 4 Wohneinheiten, östlich angeordnet, Außenabmessungen 10 m x 15,99 m/22 m, seitliche Wandhöhe 6,39 m

  • Haus 2: Mehrfamilienhaus, 8 Wohneinheiten, westlich angeordnet, Außenabmessungen 10 m x 15,99 m/22 m, seitliche Wandhöhe 6,39 m

Zu den einzelnen Wohnungen sind jeweils Terrassen bzw. Balkone zugeordnet. Die Nachbarunterschriften liegen komplett nicht vor.
Stellplätze und Fahrradstellplätze können gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung nachgewiesen werden, zwei Stellplätze werden oberirdisch angeordnet. Die Tiefgaragenabfahrt befindet sich zwischen den beiden Gebäuden und soll ein Glasdach erhalten. 
Der Bebauungsentwurf wurde vorab bereits im TOP Verschiedenes, Bekanntgaben in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 23.09.2021 vorgestellt. Das Gremium war sich einig, dass nichts gegen dieses Vorhaben spricht. Die Planungen wurden vorab mit dem Landratsamt abgestimmt. Aus Sicht des Landratsamtes Rosenheim und der Verwaltung sind alle Einfügekriterien nach § 34 BauGB erfüllt.

Diskussionsverlauf

Einleitend erklärt der Bürgermeister, dass sich hier trotz einer ähnlichen Situation wie in TOP 3 der Bewertungsmaßstab anders darstellt und eine Einfügung in die Umgebungsbebauung gesehen werden kann. Folgende Fragen und Anmerkungen kommen aus dem Gremium:

  • Frage nach der faktischen Baulinie. Der Bauamtsleiter verweist auf die Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 20.04.2021 und dass dem damals gestellten Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde, da die Baugrenze aufgrund einer anderen Bebauungsvariante deutlich überschritten wurde. 
  • Befindet sich das Grundstück im Überschwemmungsbereich? Dies ist nicht der Fall.
  • Auf Anfrage wird die Größe der Tiefgarage durch den Bauamtsleiter ausführlich erläutert.
  • Auf die Frage nach der Verhältniszahl wie im vorangegangenen TOP angegeben, erwidert der Bauamtsleiter, dass diese aus seiner Sicht nicht notwendig war, da das Bauvorhaben dem Gremium bereits vorgestellt wurde und lt. Bauherr mit dem Landratsamt vorbesprochen wurde. 
  • Die Verhältniszahl (Gebäudegrundfläche zu Freifläche) sollte in zukünftig zu behandelnden TOPs immer angegeben werden.
  • Die von der Verwaltung als geringfügig angesehene Überschreitung der faktischen Baulinie wird angezweifelt. 
  • Die ausgewiesenen oberirdischen Stellplätze sind zu eng, es sollten mehr geschaffen werden.

Es wird der Antrag gestellt, die Behandlung des TOPs in die nächste Sitzung zu verschieben; die Verwaltung soll bis dahin aussägekräftige Zahlen vorbereiten. Dies wird jedoch von der Mehrheit des Gremiums abgelehnt. 
 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6

Datenstand vom 09.02.2022 07:47 Uhr