Halbjahresbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 11.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 2. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 11.07.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

I. Abweichungen Ergebnis 2016 zum Plan
Im Haushaltsplan 2016 wurden Annahmen hinsichtlich des Jahresergebnisses 2016 getroffen. Nahezu alle Haushaltspositionen entsprechen im Rahmen der üblichen Schwankungsbreiten den Annahmen. Wesentliche Abweichungen ergeben sich bei den Pensionsrückstellungen für den ehemaligen Werkleiter. Auf Grund einer Sonderregelung wurde auf eine Passivierung der derzeitigen Ansprüche (ca. 103 TEUR) verzichtet. Dies führt handelsrechtlich zu einer Ergebnisverbesserung, hat steuerlich jedoch keine Auswirkung. Ferner sind in 2016 u.a. durch den Bau der Trißlbrücke, insbesondere jedoch durch die Verbuchung der Maßnahme Mühlau als Unterhalt und nicht als Neuanlage, deutlich erhöhte Unterhaltsaufwendungen angefallen, was sich ergebnismindernd auswirkt, aber zu Steuerrückerstattungen, bzw. Steuervermeidungen führt. Im Einzelnen ist festzuhalten:
Strom: Ergebnis Plan:                - 13 TEUR;        Ist +87 TEUR
Wasser: Ergebnis Plan:                -144 TEUR; Ist: -170 TEUR
Beteiligungen: Ergebnis Plan:        -17 TEUR;        Ist: -18 TEUR
 
II: Voraussichtliche Änderungen in den Haushaltsansätzen 2017
EDV und Telefonanlage: insgesamt waren 95 TEUR vorgesehen. Von der Komuna wurden Forderungen in Höhe von derzeit ca. 25 TEUR angemeldet, was zu einer Überschreitung von ca. 20 TEUR führen würde. Derzeit finden Gespräche hinsichtlich der Berechtigung der Forderungen statt.
Herbststraße Strom: In den Nachverhandlungen mit den Bauwerbern musste zugestanden werden, dass die kompletten Leitungsarbeiten durch die Gemeinde-werke zu tragen sind. Dadurch ist mit Mehraufwendungen in Höhe von ca. 30 TEUR (Plan: 30 TEUR) zu rechnen.
Herbststraße Wasser: Im Zuge der Planungsarbeiten hat es sich als sinnvoll erwiesen, auch die Leitungen im Bereich Herbststraße OST zu erneuern, was ursprünglich nicht vorgesehen war. In Verbindung mit Mehrkosten innerhalb des Baugebiets wird mit Mehrkosten von insgesamt 20 TEUR (Plan: 25 TEUR) gerechnet.
WL Mühlau: Gegenüber der Ausschreibung haben sich Mehrkosten von 30 TEUR, jedoch gegenüber dem Haushaltsansatz Minderkosten von 10 TEUR ergeben. Jedoch wird wegen der fehlenden Beteiligung der Gemeinde Kiefersfelden für den 2. Bauabschnitt mit einer Kostensteigerung von 130 auf 150 TEUR gerechnet. Diese Maßnahme soll jedoch erst 2018 und nicht, wie geplant in 2017 ausgeführt werden.
Es ist beabsichtigt die Einzäunung Haslachquellen erneut auf 2018 zu verschieben.
Ebenso verschoben werden sollen Verbesserungsmaßnahmen im Schutzgebiet Mühlau.
Elektromobilität: Die Umsetzung im Rahmen des Euregioprojektes verschiebt sich auf mindestens 2018.
Trafostationen: Die Station Hoffeld wurde fertig umgerüstet. Die Station Frühlings-straße soll noch in 2017 fertig gestellt werden. Derzeit ist offen, ob noch mit einer dritten Station begonnen werden kann. Wenn nein, würden ca. 35 TEUR Haushaltsmittel frei.
Leider liegen immer noch keine Schlussrechnungen für die Bauabschnitte Bahnhofs-allee bis Reisacher Straße vor.
III. Sonstige Vorkommnisse, Berichtspunkte
EON Blindleistungskompensation: Mit Ausnahme von Kiefersfelden und Oberaudorf haben alle angefragten Werke in den letzten Monaten eine Aufforderung erhalten, Maßnahmen gegen kapazitive Blindleistungen zu treffen, alternativ sich mit entsprechenden Summen an Maßnahmen der EON zu beteiligen. Hintergrund ist der, zunehmend nicht mehr beherrschbare Anstieg der Blindleistungen. Ursache hierfür sind die in den letzten Jahrzehnten vorgenommenen Erdverkabelungen, in Verbindung mit dem massiven Zubau an PV- Anlagen und elektronischen Bauteilen, wie LED Lampen. Dadurch treten die früher beanstandeten induktiven Blind-leistungen in den Hintergrund. Interne Auswertungen haben gezeigt, dass auch Oberaudorf erheblich betroffen ist. Erste Kostenschätzungen belaufen sich auf Summen von ca. 300 TEUR. Gespräche mit Nachbarwerken und Fachfirmen wurden aufgenommen.
Ladeinfrastruktur: Der Ausbau der Ladekapazitäten in Verbindung mit Euregio verzögert sich. Voraussichtlich im Herbst ergeht ein neuer Förderaufruf zur Erlangung von Zuwendungen, die nicht uninteressant sind. Das ganze läuft nach dem Windhundprinzip ab, nur der schnellste erhält Mittel. Es stellt sich die Frage nach einem möglichen Interesse seitens der Gemeinde.
Autobahn- Errichtung des Lärmschutzwalls: Es hat sich gezeigt, das unmittelbar unter einem geplanten Bohrpfahl eine Hauptwasserleitung verläuft. Derzeit laufen die Gespräche mit dem Ziel einer Lösung, bzw. der Frage des Kostenträgers.
Nach Gesprächen mit der Autobahndirektion Süd hat sich dies bereit erklärt, die bestehenden Leerrohre durch zwei, mit einem Kopfbalken verbundene Bohrpfähle zu überbrücken.
EDV: Die Umstellung bereitet erheblich Probleme, welche voraussichtlich erst mit Arbeitsaufnahme des neuen Mitarbeiters zum 01.09. sukzessive behoben werden können. Anschließend sollte das Hauptaugenmerk auf der Datensicherheit liegen. Erst danach sind weitere, dringend anstehende Anforderungen, wie eine neue Homepage zu bewältigen.
Telefonverträge: Es ist beabsichtigt alle Telefonverträge, auch die der Hochbehälter und Pumpstationen einheitlich auf die Telekom umzustellen.
Boni für Geräteneukauf: Im letzten Jahr wurden erneut gut 4 TEUR an Kunden für, im Ort erworbene Neugeräte ausgeschüttet. Die Aktion wird fortgesetzt.
Neubau PV Anlagen: Der Preisverfall an den Herstellermärkten hat, verbunden mit einem Anstieg der Strompreise zu einem deutlichen Anstieg von PV- Anlagen geführt, oft in Verbindung mit Batteriepuffern. Insbesondere am Berg (hier: Zimmerau) kann dies zu Schwierigkeiten, bis hin zum Neubau einer Trafostation führen.
Zusammenarbeit Kiefersfelden: Es liegen zwei Angebote vor. BGM Gruber hat in der letzten Sitzung des WA bekannt gegeben, eine WP Kanzlei mit  Voruntersuchungen hinsichtlich einer möglichen Zusammenarbeit beauftragen zu wollen. Dies fand die Zustimmung des Gremiums.  Gedacht ist an eine Abwicklung mit Fördermitteln zur interkommunalen Zusammenarbeit. Das weitere Vorgehen bedarf jedoch nochmaliger Gespräche.
Zweckvereinbarungen mit Kiefersfelden: Beide Gemeinden versorgen abwechselnd Gebäude in der Nachbargemeinde (z.B. Am Mühlbach und entlang der Mühlauer Straße). Dies erfolgt derzeit ohne rechtliche Grundlage. Entsprechende Vertragsentwürfe wurden Kiefersfelden vor einem Jahr zugemailt. Der GL hat nunmehr eine zügige Bearbeitung zugesichert. Die Verträge bedürfen der Zustimmung des GR.
Stromsteuer: Der Prüfer des Hauptzollamtes ist den Vorstellungen der Werkleitung nach einer Befreiung bis Ende 2016 nur bedingt bis 01 05.2016 gefolgt (Anweisung des BMF). Dies deckt sich nicht mit der Rechtsauffassung der Werke, bzw. mit entsprechenden Stellungnahmen aus anderen Werken. Die Differenzsumme liegt bei ca. 25 TEUR. Es stellt sich die Frage nach der weiteren Vorgehensweise.
Probeentnahme Mühlau: Im Herbst startet die Gemeinde Kiefersfelden eine Probeentnahme aus dem Schutzgebiet Mühlau. Ziel ist die Klärung der Frage, ob deutlich erhöhte Entnahmemengen, wie sie zur Versorgung der Gesamtgemeinde erforderlich wären, negative Auswirkungen auf die Umgebung haben könnten.
Neubau Heizung, Einbau Lager: Der Heizungsaustausch erfolgt planmäßig und im Kostenrahmen. Mehraufwendungen könnten sich infolge erhöhter Brandschutzanforderungen bei den Leitungsdurchführungen ergeben. Die Besichtigung durch einen Brandschutzgutachter hat ergeben, dass der Einbau eines Zwischenbodens im ehemaligen Kellereigewölbe zu erheblichen Brandschutzauflagen führen würde. Der Einbau eines Zwischenbodens wird daher nicht mehr weiter verfolgt. Der jetzige Keller soll jedoch als Lagerraum ertüchtigt werden.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die über einstündigen Ausführungen zur Kenntnis. Rückfragen gibt es insbesondere zum Thema Abrechnung Herbststraße. Hier wird im Nachgang klargestellt, dass im Bereich Wasser alle anfallenden Kosten, also auch die Verlegung im öffentlichen Grund, gemäß Vertrag vom Bauwerber getragen werden.
BGM Wildgruber erläutert den Sachstand Elektromobilität und die Ablehnungsgründe für das Euregioprojekt und gibt zugleich einen Ausblick, das Projekt möglichweise doch zu retten. Eine breite Aussprache gibt es zur Frage, ob  mögliche weitere Zuwendungen beantragt werden sollten. Hierzu erläutert der WL zunächst die möglichen Kosten und ihre Abhängigkeit vom Standort und der installierten Leistung, sowie die möglichen Zuwendungen hierfür. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht, so der WL, seien die Ladestationen derzeit nicht sinnvoll zu betreiben. Schließlich besteht Einvernehmen, das Thema nochmals im GR zu behandeln.

Datenstand vom 10.11.2017 10:01 Uhr