Abwasserbeseitigungsanlage Oberaudorf; Vorstellung der Gebührenkalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.11.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Oberaudorf befasste sich insbesondere in den Gemeinderats-sitzungen am 02.03.2017, 30.05.2017 und 26.09.2017 mit der Thematik „Neubau Kläranlage Oberaudorf“.
Mit Schreiben vom 28.07.2015 wurde Frau Rechtsanwältin Radlbeck (öffentlich be-stellte und vereidigte Sachverständige) u. a. mit der Reorganisation des die Organi-sation der gemeindlichen Abwasserbeseitigung betreffenden Ortsrechts, sowie suk-zessive mit der Kalkulation von Beiträgen und Gebühren beauftragt. Auf Basis von Grundsatzbeschlüssen in der Gemeinderatssitzung am 30.05.2017 (z. B. Kalkulati-onszeitraum, Refinanzierungsquotient, Verzinsungen und Abschreibungen), erstellte Frau Radlbeck ein Gutachten, sowie Entwürfe der neuen Entwässerungssatzung (EWS) und der zugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung (BGS-EWS). Dieses Gutachten ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage, die Entwürfe der EWS und BGS-EWS werden in den nachfolgenden Tagesordnungs-punkten behandelt, beraten und darüber beschlossen.
In der Sitzung am 26.09.2017 stimmte der Gemeinderat die Änderung der Fäkal-schlammentsorgung (Entsorgung über die Kläranlage Rosenheim), bzw. auf den Verzicht des Einbaus einer Fäkalschlamm-Annahmestation an der künftigen Kläranlage Oberaudorf. Dies ist entsprechend in den Kalkulationen und im Ortsrecht zu berücksichtigen.
In ihrem Gutachten (Stand 22.10.2017, vgl. Anlage zu dieser Beschlussvorlage) er-läutert Frau Radlbeck insbesondere Auftrag, Beschrieb der bisherigen Abwasserbe-seitigungseinrichtung und den geplanten Maßnahmen, die Gebührenbedarfs-berechnung für den Zeitraum 2018-2021 unter Berücksichtigung der Nachkalku-lation für die Jahre 2014-2017.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 30.05.2017 wird vorgeschlagen, unter Beibe-haltung der bisherigen Systematik, die Grundgebühren um jeweils 10 % anzu-heben.
Der (durchschnittliche) Gebührenbedarf für den Kalkulationszeitraum 2018-2021 beträgt demnach 1,87 € / m³ Abwasser und erhöhen sich gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 1,67 € / m³ Abwasser um ca. 12 %. Für 2021 wird mit einem Gebührenbedarf von 2,32 € / m³ Abwasser (voraussichtlich 1. Jahr des Betriebs der neuen Kläranlage) gerechnet.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einleitung übergibt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber das Wort an Frau Rechtsanwältin Radlbeck mit der Bitte um Erläuterung ihrer Untersuchungsergebnisse, bzw. um Darstellung der Kalkulation.
Die Gemeinderatsmitglieder Herr Klaus Förster und Herr Michael Astl erscheinen zur Gemeinderatssitzung.
Frau Rechtsanwältin Radlbeck erläutert anhand einer Präsentation (vgl. Anlage zu diesem Protokoll) anschaulich und ausführlich Aufbau, Zusammensetzung und Ergebnisse ihrer Gebührenkalkulation für die Zeiträume 2014-2017 (Nachkalkulation) und 2018-2021 (Vorkalkulation). Für den nächsten Kalkulationszeitraum ab 2018 wird eine kostendeckende Einleitungsgebühr von 1,87 € / m³ eingeleitetem Abwasser festgestellt.
Auf Nachfrage durch das Gemeinderatsmitglied Herrn Klaus Förster erläutert Frau Rechtsanwältin Radlbeck nochmals die Funktionsweise des Gebührenausgleichs zwischen den jeweiligen Kalkulationszeiträumen.

Beschluss

Nach eingehender Beratung wird die Gebührenkalkulation von Frau Rechtsanwältin Radlbeck vom 22.10.2017 in der vorgelegten Fassung genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.

Datenstand vom 24.11.2017 13:01 Uhr