Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In vorhergehenden Sitzung am 24.02.2015 wurde der Gemeinderat über die Möglichkeit informiert, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Verkehrsablaufs, die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsgebiet auf kommunaler Ebene durchzuführen. Die Arbeitsweise des in Frage kommenden Dienstleisters, nämlich der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberland mit Sitz in Bad Tölz, wurde durch dessen Geschäftsführer, Herrn Braun, vorgestellt.
Der Gemeinderat wurde in diesem Zusammenhang auch über einen mittlerweile eingegangenen Antrag des Arbeitskreises für Ortsentwicklung in Kenntnis gesetzt, der sich auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Ober- und Niederaudorf bezieht und neben zahlreichen konkreten Maßnahmen auch die Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung zum Inhalt hat.
Aufgrund der komplexen Thematik hat der Gemeinderat diese Angelegenheit zur Vorprüfung an den dafür zuständigen Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss verwiesen, mit der Bitte, eine eingehende Prüfung vorzunehmen und eine Empfehlung zu erarbeiten. Dort ergab der Gedanke, die Kommunale Verkehrsüberwachung versuchsweise einzuführen, eine einstimmige Empfehlung
.
In allen vorhergehenden Beratungen wurde aber besonders betont, dass die Beruhigung des innerörtlichen Verkehrs insgesamt betrachtet werden muss und bauliche Maßnahmen aufgrund ihrer andauernden Wirksamkeit einer Kontrolltätigkeit vorzuziehen sind.
Inzwischen wurde ein namhaftes Fachbüro gefunden, welches unsere Situation untersuchen und entsprechende Vorschläge unterbreiten wird. Dabei werden auch bauliche Vorhaben geprüft, die bereits auf der Agenda stehen, wie etwa die Ortseingangssituationen oder die Gestaltung des Rathausplatzes. Ziel muss es auch sein, dass sich die Gemeinde bei Baumaßnahmen überörtlicher Träger soweit beteiligen kann, dass eine Verbesserung für alle Verkehrsarten, also auch für Fußgänger und Radfahrer, erlangt wird.
Auf Anfrage hat das Straßenbauamt Rosenheim signalisiert, dass eine Sanierung der Rosenheimer Straße zwischen der Einmündung Bahnhofstraße und der Abzweigung Geigelsteinstraße als notwendig anerkannt wird. Eine Umsetzung wird aber frühestens am Ende des Jahres 2016 möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge erarbeiten. Andere Maßnahmen werden im Rahmen des üblichen Bauunterhalts durchgeführt, z.B. die Aufstellung von Granitsäulen im Bereich des Kurparkeingangs.
Diskussionsverlauf
Die Beratung ergab ein kontroverses Bild über den bisherigen Beratungsstand. Insbesondere die Frage, ob die Themenbereiche Verkehrsüberwachung und bauliche Maßnahmen zur Verkehrslenkung parallel oder hintereinander zu betrachten sind.
GRM Bruhn Henning formuliert einen eigenen Beschlussvorschlag und beantragt als Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 26 GeschO, dass dieser vor dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung kommt.
Die Abstimmung ergibt 6:10 Stimmen, der Antrag ist somit abgelehnt.
GRM Wildgruber verlangt die Vorlage der Beschlussempfehlung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 03. März 2015. Der Protokollentwurf zu dieser Sitzung wurde am 02. April 2015 per Post versandt (und am 08. April ergänzend elektronisch) und in der Sitzung vom 14. April 2015 genehmigt. Die Verwaltung legt dennoch einen Auszug vor. Ein förmlicher (und rechtmäßiger) Beschluss zum Thema „Verkehrsüberwachung“ wurde aber nicht gefasst, da dieser Tagesordnungspunkt nicht Gegenstand der Ladung war (Art. 46 Abs. 2 Satz 2 GO i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 GeschO).
Beschluss
Bevor weitergehende Entscheidungen fallen, ist die gesamte örtliche Verkehrssituation grundlegend zu untersuchen und in einer Konzeption zusammenzufassen.
Bauliche Maßnahmen, die geeignet sind, um den Verkehr wirkungsvoll zu beruhigen haben zunächst Vorrang vor einer Überwachungstätigkeit. Sobald entsprechende Ergebnisse aus der Untersuchung vorliegen, wird erneut über die probeweise Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung entschieden.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 12.10.2015 14:49 Uhr