Bebauungsplan Nr. 46 "Gschwendtnerfeld": Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

1.        Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck verlässt den Sitzungsbereich und nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
2.        In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 (TOP 8) wurden die Beschlüsse zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 „Gschwendtnerfeld“ für die nördliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 364, Gemarkung Oberaudorf, sowie die Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan (TOP 7) gefasst. Der hier gegenständliche Bebauungsplan soll die Nahversorgung der Gemeinde Oberaudorf sichern. Vorrangiges Planungsziel ist deshalb die baulich-räumliche Aufwertung des Gebietes sowie die bauliche Innenentwicklung. Eine vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung ist deshalb notwendig.
3.        Die Verwaltung stellt eingangs den Bebauungsplanentwurf mit Anlagen zusammenfassend vor. Das beauftragte Architekturbüro steht zudem für detaillierte Angaben und Erläuterungen sowie Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung. Ein dringlich zu klärender Punkt in der heutigen Diskussion wäre auch, ob die Gemeinde sich bereit erklärt, Flächen aus dem gemeindlichen baurechtlichen Öko-Konto für die benötigten Ausgleichsflächen dem Vorhabenträger für das Projekt zur Verfügung zu stellen.

Diskussionsverlauf

Zunächst erläutert der Erste Bürgermeister die Wirkung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Gemeinderat kann hier bereits sehr genau Vorgaben für das Bauvorhaben treffen. Insbesondere kann auch die genaue Lage und Größe der Baukörper sowie deren Gestaltung festgelegt werden. 
Anhand der Planvorlage geht dann der Leiter des gemeindlichen Bauamts auf die Details des Bauvorhabens ein. Dabei erklärt er Feststellungen in der Begründung des Bebauungsplans sowie die Regelungen der notwendigen Anlagen, wie den Umweltbericht, die schalltechnische Untersuchung und das Verkehrsgutachten.
Anschließend steht der beauftrage Architekt für dieses Vorhaben, Herr Wagen-staller, für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.
Aus der anschließenden Diskussion ergeben sich folgende Anregungen sowie Sachverhalte, die noch geklärt werden müssen:
  • Die maximale Gebäudehöhe beträgt 6 Meter.
  • Die Fassade des Gebäudes soll mit Holz verkleidet wird, bzw. eine ortstypische Gestaltung erhalten. 
  • Die KFZ-Stellplätze sollen noch weitergehend begrünt werden, insbesondere die weniger genutzten Flächen am Rand des Parkplatzes sollten bestmöglich natürlich gestaltet werden.
  • In den Grünstreifen sollten Bereiche für Ruhe und Aufenthaltsbereiche vorgesehen werden.
  • Die Dachlandschaft sollte eben verlaufen und nicht mit hoch- und überstehenden Aufbauten versehen sein.
  • Die Begrünung des Daches soll intensiv und nicht extensiv sein.
  • Die Zufahrtssituation ist noch intensiv zu planen. Die Lage einer Linksabbiegerspur muss exakt festgelegt werden und mit der Zufahrt zum Wertstoffhof und Feuerwehrhaus abgestimmt werden.
  • Die Zuwegung für Fußgänger ist ebenfalls noch auszuarbeiten. Sie muss möglichst barrierefrei ausgeführt sein. Der Einbau einer Querungsinsel über die 
    Geigelsteinstraße ist notwendig. Die geeignete Lage muss genau untersucht werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Ausschluss des Gemeinderatsmitglieds Benno Fürbeck wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46: „Gschwendtner Feld“ in der heute vorgelegten Form mit Plandatum: 12. Mai 2022 mit etwaigen sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.06.2022 11:04 Uhr