Im Zuge der Errichtung eines mobilen Klassenzimmers wurden 7 leistungsstarke Firmen aufgefordert, ein Angebot bzgl. Lieferung, Montage, Miete und optional Ankaufmöglichkeit abzugeben. Das Raumprogramm wurde definiert mit einem Unterrichtsraum, Flur, Garderobe und Sanitäreinrichtung getrennt nach Geschlechtern. Zudem soll das mobile Klassenzimmer mit Heizung und außenseitiger Beschattung ausgestattet sein. Nach Ausschreibung liegen dem Bauamt zwei Angebote vor. Es werden die Planungen und die Kosten der einzelnen Leistungsbereiche gegenübergestellt und erläutert. Letztendlich wäre vom Gemeinderat zu entscheiden, ob das mobile Betreuungsgebäude gemietet werden soll oder ob evtl. ein Kauf in Frage kommen würde. Da die Fertigstellung des geplanten Erweiterungsbaus der Grundschule Oberaudorf voraussichtlich noch einige Jahre andauern könnte (Fördermodalitäten sind von der Regierung noch nicht definitiv fixiert), wäre dies evtl. eine finanziell sinnvolle Alternative.
Leistung Anbieter 1 Anbieter 2
Mietangebot:
Anlieferung, Montage
Demontage, Abtransport: 30.984,- € 27.736,52 €
Miete pro Monat (ein Jahr): 2.844,- € 2.767,- €
Miete pro Monat (ab 2 Jahre): 2.268,- € 2.767,- €
Gesamtkosten bei Miete 1 Jahr: 65.112,- € 60.940,52 €
Gesamtkosten bei Miete 2 Jahre: 85.416,- € 94.144,52 €
Gesamtkosten bei Miete 3 Jahre: 112.632,- € 127.348,52 €
Gesamtkosten bei Miete 4 Jahre: 139.848,- € 160.525,52 €
Kaufpreisangebot:
Anlieferung und Montage: 11.450,- €
Gebäude: 179.748,- € 190.400,- €
Gesamt brutto: 179.748,- € 201.850,- €
Hinweise des Bauamtes:
- In der vergangenen BUS-Sitzung wurde bereits der Bauantrag zur Errichtung eines mobilen Klassenzimmers behandelt und das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Bestandteil des Bauantrages ist u.a. ein Brandschutzkonzept (Sonderbau).
- Bei positiven Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26: „Zwischen Oberfeldweg und am Graben“ kann Baurecht nach § 34 BauGB geschaffen werden.
- Die Fundamente, die Versorgungs-und Entsorgungsleitungen sowie die Gestaltung der Außenanlagen (Anböschungen) sind bauseits, wenn die Kapazitäten ausreichen, von der Gemeinde bzw. den Gemeindewerken herzustellen.
Hinweislich sei zudem erwähnt, dass die anbietenden Firmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die vorgegebenen Liefer- und Montagetermine einhalten könnten.
Aufgrund der sehr schwierigen Situation auf dem Markt können sich jedoch die Termine sehr schnell ändern. Eine 100-prozentige Zusage zu den Terminen kann zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht gewährleistet werden. Mit Verzögerungen muss gerechnet werden.