Bauantrag zur Errichtung eines Lehrbienenhauses, Am Aggerbachl, Fl.Nr. 1023/3, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 28.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zum genannten Bauantrag liegt mit Datum 04.02.2022 ein genehmigter Vorbescheid vor, das gemeindliche Einvernehmen dazu wurde in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 23.09.2021 erteilt. Der vorliegende Bauantrag entspricht im Wesentlichen dem genehmigten Vorbescheid. 
Geplant ist:

  • Errichtung eines Lehrbienenstandes mit den Abmessungen 8 m x 4 m und einer seitlichen Wandhöhe von 3 m sowie einem südseitigen Anbau als Lager für die Bienenkästen, Ausführung in Holzbauweise
  • Das Dach soll westlich Photovoltaik enthalten und östlich als Grasdach ausgeführt werden.
  • Zugunsten der Fl.Nr. 1023/3 besteht ein Geh- und Fahrtrecht.
  • Die bereits bestehende Stützmauer soll in das Bauvorhaben integriert werden.  

Ein Freiflächengestaltungsplan liegt vor. Die im Vorbescheid genannten naturschutzfachlichen Bedingungen und Auflagen sind von der Antragstellerin zu erbringen; dies liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich der Genehmigungsbehörde.

Diskussionsverlauf

Einleitend erwähnt der Bürgermeister, dass zu dem geplanten Bauvorhaben ein Schreiben aus der Bevölkerung vorliegt, das mit dem Bauantrag an das Landratsamt weitergeleitet wird. 

Anmerkungen aus dem Gremium: 


  • Es wird nach dem Freiflächengestaltungsplan gefragt, der daraufhin von Bauamtsleiter Rainer Ostermayer gezeigt wird.
  • Auf die Frage nach einer etwaigen späteren Nutzungsänderung wird erwidert, dass diese nicht möglich ist.
  • Der Nachweis einer Privilegierung muss nachgereicht werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2022 11:48 Uhr