Errichtung eines verfahrensfreien Carports In der Erlenau 5 a, Fl.Nr. 479/20, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 28.04.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Auf dem Grundstück In der Erlenau 5 a, Fl.Nr. 479/20, Gemarkung Oberaudorf soll im südwestlichen Bereich an der Grundstücksgrenze ein Carport mit den Abmes klärung vom Eigentümer des Nachbargrundstückes vor. Da das Dach des Carports begrünt werden soll, ist ein Flachdach geplant, das eine Ausnahme von § 5 Abs. 1.2 der Ortsgestaltungssatzung notwendig macht. Der Antrag hierzu liegt vor. 

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert, dass hier kein ersichtlicher Grund zu erkennen ist, von der Satzung abzuweichen. 

Aus dem Gremium:

  • Bei untergeordneten Bauten bzw. Zweckbauten sollte etwas gelockert werden. 
  • Im Gemeindegebiet sollen keine containerartigen Gebäude entstehen. 
  • Ein Gründach stellt nur ein Alibi für ein Flachdach dar. 

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer gibt zu bedenken, dass ein Satteldach in diesem Fall zu einer im Gegensatz zu einem Flachdach sehr wuchtigen Konstruktion führen würde. Der Bürgermeister beauftragt die Verwaltung, dem Bauwerber mitzuteilen, dass in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates eventuelle Ausnahmen und Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung angesprochen und beraten werden (Ausgang natürlich ungewiss) und würde empfehlen, den Ausgang dieser Sitzung abzuwarten.  

Beschluss

Dem Antrag auf Abweichung von der § 5 Nr. 1.2 der Ortsgestaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

Datenstand vom 13.05.2022 11:48 Uhr