Entscheidung über die Nichtannahme eines Gemeinderatsmandats als Listennachfolgerin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Nach Beschluss der Niederlegung des Amtes durch das Gemeinderatsmitglied Nicole Herm ist entsprechend den Festlegungen des Gemeindewahlausschusses vom 25.03.2020 nächste Nachrückerin für den Wahlvorschlag 02 „Bündnis 90/Die Grünen“ Frau Andrea Wögerbauer, da diese Reihenfolge aufgrund der gleichen Stimmenzahl durch Losentscheid festgelegt wurde. 
Frau Wögerbauer wurde mit Schreiben vom 08.07.2022 vom Bürgermeister darüber unterrichtet, dass sie als Listennachfolgerin zum Gemeinderatsmitglied von Oberaudorf gewählt wurde. Sie wurde aufgefordert, die Wahl binnen einer Woche anzunehmen.
Mit Schreiben vom 24.07.2022 erklärte Frau Wögerbauer, dass sie das Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied nicht annehmen wird.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen seit 2014 ist hierzu die Prüfung, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung vorliegt, durch den Gemeinderat nicht mehr erforderlich, sodass lediglich die Feststellung der Ablehnung zu leisten ist. Hierfür bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses (BayVGH vom 11.2.1976, BayVBl 1976, 341, und Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- Landkreiswahlgesetz). 
Aufgrund dieser Ablehnung wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am 13.09.2022 wird das nun nachrückende Gemeinderatsmitglied vereidigt.

Diskussionsverlauf

Es gibt keine Wortmeldungen. Der Bürgermeister lässt unter Verweis auf die eindeutige Rechtslage abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Ablehnung der Wahl zum ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied von Frau Andrea Wögerbauer fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2022 07:37 Uhr