Neu-Aufstellung Bebauungsplan Nr. 43 "Am Heimfeld"; frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Um Baurecht für das zukünftige Baugebiet am ehemaligen Hallenfreibadgelände zu schaffen ist eine qualifizierte Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes notwendig. Der Geltungsbereich der Neuaufstellung umfasst die gesamte Flurstück-Nummer 300 des gemeindeeigenen Grundstückes und soll als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzt werden. Bereits in der Gemeinderats-Sitzung vom 27. Oktober 2020 wurde der Aufstellungsbeschluss einstimmig gefasst. In der heutigen Sitzung soll der Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt werden und bei Billigung das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. In dem neuen Baugebiet sollen Einfamilienwohnhäuser (mit Einliegerwohnung), Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser sowie eine Tiefgarage entstehen. Die Planungen für die Erschließung des Baugebietes, welche bereits vergeben wurden, sollen parallel mit dem Bebauungsplanverfahren beginnen.       

Diskussionsverlauf

Die beauftragte Architektin Frau Reiser stellt die Planungen detailliert vor und beantwortet zusammen mit Architekt Raimund Baumann Fragen aus dem Gemeinderat. Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert den Hintergrund einiger Festsetzungen. Nach lebhafter Diskussion im Gemeinderat ergeben sich einige Änderungen, über die jeweils abgestimmt wird und die in den Entwurf des Bebauungsplans zur frühzeitigen Beteiligung eingearbeitet werden.      

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43: „Am Heimfeld“ mit etwaigen Ergänzungen und Änderungen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

An der Nordseite des Bebauungsplangebietes soll zur Abgrenzung eine Grünfläche mit Sträuchern festgesetzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 3

Die vorgegebene Giebelrichtung im Gebäude Baufeld 10 soll aufgehoben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 4

Die Zaunhöhen sollen im gesamten Bebauungsplangebiet auf eine Höhe von 1,20 m begrenzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 26.10.2022 08:31 Uhr