Entsendung eines Mitglieds in den Beirat der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf ist über die Gemeindewerke mit 49 % an der Hocheck-Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH und Co. KG beteiligt. Die Gesellschaft hat einen Beirat, der zu allen Maßnahmen die über den gewöhnlich laufenden Betrieb des Unternehmens hinausgehen, seine vorherige Zustimmung erteilen muss. Der Beirat besteht aus fünf Personen. Der Erste Bürgermeister ist geborenes Mitglied und Kraft Vertrag Beiratsvorsitzender. Darüber hinaus entsendet die Gemeinde Oberaudorf ein, aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses, weiteres Mitglied, dessen Amtszeit, wie bei den drei übrigen Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden, jeweils drei Jahre beträgt.

In diesem Jahr endet die Amtsperiode des Beirats, sodass neun Mitglieder entsandt bzw. gewählt werden müssen. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Entsendung des Gemeindevertreters im TOP Verschiedenes bereits angesprochen. Der Bürgermeister hat das Gemeinderatsmitglied Stephan Bruhn als Gemeindevertreter für den Beirat der Hocheck-Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG vorgeschalten. Stephan Bruhn hat sich bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen.

Des Weiteren hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband bei der letzten Prüfung beanstandet, dass nach derzeitiger Rechtslage nicht sichergestellt ist, dass der Einfluss der Gemeinde in Form der entsandten Mitglieder in den Beirat die Bindung der Beteiligung an den öffentlichen Zweck garantiert (Art. 92 Abs. 1 Satz 2 GO). Deswegen ist vom Gemeinderat ein Beschluss zu fassen, dass die entsendeten Beiratsmitglieder an Weisungen gebunden sind, wenn Entscheidungen im Beirat Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde haben können. Vor solchen Entscheidungen im Beirat muss der Gemeinderat über die Zustimmung oder Ablehnung Beschluss fassen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, das Gemeinderatsmitglied Stephan Bruhn als Gemeindevertreter in den Beirat der Hocheck-Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG zu entsenden (GR Bruhn hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen, Art. 49 Abs. 1 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die von der Gemeinde entsendeten Mitglieder in den Beirat der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & KG haben vor Entscheidungen im Beirat, die Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde haben können, die Zustimmung des Gemeinderats einzuholen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 08:31 Uhr