Städtebauförderprogramm, ISEK; Vergabe der Planungsleistungen für die Landschaftsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit der Sitzung vom 20.08.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm zu stellen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote für ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) einzuholen. 
Das ISEK ermöglicht es, die aktuellen Strukturen und etwaige Verbesserungsmöglichkeiten im Dorfgebiet genau zu benennen und bietet Lösungsvorschläge an, die innerhalb von 15 Jahren abgearbeitet werden können. Im ISEK werden dazu detaillierte Einzelprojekte mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen beschrieben. Über das Städtebauförderprogramm können die Gemeinde, aber auch ihre Bürger, von Förderungen profitieren, insofern die umzusetzenden Projekte im ISEK benannt sind. Eine strukturierte und professionelle Bürgerbeteiligung wird das Projekt begleiten und sicherstellen, dass die angegangenen Projekte im Sinne der Bürgerschaft sind. Beispielhaft kann hier die im Dorfentwicklungsausschuss vom 13.07.2021 angesprochene Sanierung der Ortsdurchfahrt genannt werden. 
Mit Schreiben vom 10.06.2022 teilt die Regierung von Oberbayern mit, dass die Gemeinde Oberaudorf in das Programm aufgenommen wurde und übermittelt eine Programmzuteilung von 170.000.- € für das Jahr 2022. Die Zuwendungsbescheide für konkrete Maßnahmen müssen bis spätestens 30.11.2022 bei der Regierung vorliegen. Daher ist nun eine umgehende Beauftragung des ISEK von Nöten. Dieses stellt wie beschrieben die Basis für alle weiteren Vorhaben dar.
Zusätzlich zu einem notwendigen und bereits vom Gemeinderat beauftragten Stadtplanungsbüro muss gemäß den Förderrichtlinien das ISEK auch von einem Büro für Landschaftsplanung begleitet werden. 
Auf Nachfrage bei mehreren Büros ist nur ein einziges Angebot eingegangen.
Anbieter 1: 16.000€, netto, 19.040 €, brutto.
Das Angebot stammt von einem anerkannten und leistungsfähigen Büro, das auch mit der Reg. v. Obb. bereits zusammengearbeitet hat.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert noch einmal im Detail die Vorgehensweise zur Erlangung der Förderung von Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm. Mit der Beauftragung eines Büros für Landschaftsplanung werden die Vorgaben der Reg. v. Obb. erfüllt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Angebot anzunehmen und beauftragt die Verwaltung alles Weitere zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2022 09:56 Uhr