Neuabschluss des Gestattungsvertrages zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Weidegenossenschaft Oberaudorf über die Grundstücksnutzung für das Freizeitgebiet Hocheck


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Als Geschäftsführer der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG ist das Gemeinderatsmitglied Hannes Rechenauer persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
Auf die Beratungen und Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen vom 23.02.2021 und 14.09.2021 wird verwiesen. 
Wie bereits vorberaten, regelt ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG die eigentliche Nutzung des gesamten Freizeitgebietes, insbesondere die Nutzung des Grundstücks der Talstation, der Parkplätze und der Liftanlagen. Der aktuelle Vertrag läuft noch bis zum Jahr 2027. 
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen soll dieser Vertrag vorzeitig neu abgeschlossen und mit neuer Laufzeit versehen werden. Ziel ist ein symmetrischer Vertrag, der die entsprechende Rechtssicherheit bietet, damit Investitionen getätigt (Aufnahme von Finanzmittel) und dann auch längerfristig steuerlich wirksam geltend gemacht werden können (Abschreibungen).
Als Voraussetzung für eine Weitergabe von Nutzungsrechten an die Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG, muss aber zunächst die Gemeinde über eine rechtlich gesicherte Grundlage verfügen, die eine Übertagung für die benötigten Flächen, insbesondere für das Grundstück Fl.Nr. 229, Gemarkung Oberaudorf (sog. Gallanger), möglich macht.
Hierzu besteht wiederum eine notarielle Vereinbarung zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Weidegenossenschaft (Grundstückseigentümer) über die Nutzung des genannten Grundstücks. Dieser Vertrag läuft noch bis 03.09.2026.
Zuerst muss also der Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Weidegenossenschaft rechtswirksam verlängert werden. Danach kann der Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Hocheck Bergbahn & Freizeitanlagen GmbH & Co. KG an die festgelegte Laufzeit angepasst werden.
Diese Verträge dienen der rechtlichen Absicherung des Betriebes des Freizeitge-bietes Hocheck und schaffen somit die Grundlage für eine zukunftssichere Ausrichtung des Freizeitgebiets Hocheck und sichern dadurch auch die Nutzungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit. Insbesondere ist auch die Nutzung für die Flächen der Naturrodelbahn geregelt.

Im neuen Vertrag gibt es einige unwesentliche Textänderungen. Die Vertragslaufzeit wird wieder 30 Jahre, beginnend mit Vertragsabschluss, betragen.
Bei den Entschädigungsregelungen kommt es zu Anpassungen.
Mit dem Eintritt in den neuen Vertrag werde die Entschädigungen wie folgt festgelegt:
  • Gegenleistung für die Rechtseinräumung                                 1.000 €, jährlich
  • Nutzungsentschädigung Skipiste, Liftanlagen, Beschneiung        3.800 €, jährlich
  • Nutzungsentschädigung Sommerrodelbahn                        1.200 €, jährlich
  • Nutzungsentschädigung Winterrodelbahn                                1.000 €, jährlich

Dies ergibt eine moderate Steigerung um 600.-€, die allfällige Preisanpassung orientiert sich dabei nicht mehr an der Preisentwicklung für landwirtschaftlichen Grund, sondern am Verbraucherpreisindex. 
Die Gemeinde möchte sich an dieser Stelle für die vertrauensvolle und loyale Zusammenarbeit bei der Weidegenossenschaft bedanken, die damit einen großen Beitrag zum Erhalt des Liftbetriebs am Hocheck leistet.  

Diskussionsverlauf

Da das Thema bereits vorbehandelt wurde ergeben sich kaum Fragen aus dem Gremium. Auf Nachfrage wird vom Bürgermeister bestätigt, daß eine Erhöhung der Entschädigungen dann eintritt, wenn der Verbraucherpreisindex über 10 % ansteigt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Ausschluss des Gemeinderatsmitglieds Hannes Rechenauer von der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP wegen persönlicher Beteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Weidegenossenschaft Oberaudorf bezüglich der Grundstücksnutzung für das Freizeitgebiet Hocheck vorzeitig für weitere dreißig Jahre abzuschließen und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2022 08:35 Uhr