Vollzug des Haushaltsrechts; Bekanntgabe Jahresergebnis 2022 der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  1-2023. Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1-2023. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2022 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2023 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2023 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2024, die Jahresrechnung 2022 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen für das Jahr 2022 bekanntgegeben, die auch als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigelegt waren.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2022:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt        13.966.715,73 €
Vermögenshaushalt          5.365.062,01 €
Gesamthaushalt        19.331.777,74 €

Zuführung zum VMH:        3.035.192,09 €
Zuführung zur allg. Rücklage:        969.438,09 €
Allg. Rücklage 31.12.2022:        9.378.276,20 €
Schulden 31.12.2022:        7.394.672,28 €

Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2022 beträgt 1.387 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.330). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2022 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2022 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2023 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).

Diskussionsverlauf

Der Kämmerer Josef Zehrer trägt das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 vor. Fragen werden nicht gestellt.

Der Bürgermeister dankt der Finanzverwaltung für die gute Arbeit. Der Gemeinderat nimmt die positive Haushaltsentwicklung wohlwollend zur Kenntnis.

Datenstand vom 01.03.2023 09:58 Uhr