Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Sonnenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 2. Februar 2023 haben Anlieger beantragt, für die Sonnenstraße eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h anzuordnen. Das Schreiben wird durch 97 Unterschiften unterstützt, wobei 46 Unterzeichnende nicht in der Sonnenstraße wohnen. In der Sonnenstraße sind ca. 70 Erwachsene gemeldet.

Wie üblich wurde der Antrag zur fachlichen Stellungnahme der zuständigen Polizeiinspektion Brannenburg übersandt. Entgegen der bisherigen Aussagen der vorher zuständigen Dienststelle in Kiefersfelden befürwortet die PI Brannenburg den Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung, da die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Diese sind, dass es sich nicht um eine Durchgangsstraße bzw. um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt und dass alle Vorfahrtsregelungen im betreffenden Bereich nach dem rechts vor links Prinzip ablaufen. Die PI Brannenburg empfiehlt weiter, das gesamte Wohngebiet zwischen Auerbachstraße (von der Sudelfeldstraße herkommend) sowie die Sonnenstraße, Ganghoferstr. und Ludwig-Thoma-Str.) jeweils von der Bad-Trißl-Straße her) zur Tempo-30-Zone zu erklären. Die gesamte Zone würde mit vier Verkehrszeichen (Z 241.21) geschlossen.

Bisher wurden gleichlautende Anträge auf Geschwindigkeitsbeschränkung von der PI Kiefersfelden immer abgelehnt, da der Verkehr in den betroffenen Straßen überwiegend aus den Anwohnern selbst besteht und diese die Verkehrssituation am stärksten beeinflussen. Zudem müssen sich die Anwohner bewusst sein, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zu weiteren Befugnissen führt. Sport- und Spiel auf der Fahrbahn bleiben weiterhin verboten. Die Aufstellung der Verkehrszeichen kann auch nur zu einem scheinbaren Sicherheitsgefühl führen. Ebenso sind die Kontrollmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Grundsätzlich muss auch bedacht werden, dass wesentlich mehr Kinder im Straßenverkehr zu Schaden kommen, wenn sie Mitfahrer in Kraftfahrzeugen sind.

Es ist auch die Verhältnismäßigkeit zu bedenken. Es handelt sich hier um ein reines Wohngebiet mit relativ schmalen Fahrbahnen. An sich müsste sich dabei naturgemäß bereits eine geringere Geschwindigkeit ergeben, insbesondere dann, wenn alle Unterzeichner des Antrags selber langsamer fahren. Die StVO schreibt in § 45 Abs. 9 auch vor, dass Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Diese Umstände sind hier nur schwer erkennbar und im Vergleich zu den bisher abgelehnten Anträgen aus anderen Ortsteilen auch sehr schwer nachzuweisen.



Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, nach dem für alle abgrenzbaren Wohngebiete, in denen sich keine Durchgangsstraße befindet, eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h gelten soll. Eine Beschilderung würde sich dann erübrigen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen nur wirkungsvoll sind, wenn diese auch kontrolliert werden. Eine Ausdehnung der kommunalen Verkehrsüberwachung auf die Kontrolle des fließenden Verkehrs muss deshalb angedacht werden. 

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister geht zunächst noch einmal darauf ein, dass durch den Wechsel der Bewertung der Polizei nun auch für die anderen Ortsteile und Straßen, für die bisher Anträge auf Geschwindigkeitsreduzierung gestellt wurden, Bedarf für eine Überprüfung besteht. Bevor aber generell Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden, soll die Wirkung der Anordnungen auch überprüft werden. Dafür soll vor und nach der Aufstellung von Verkehrszeichen gemessen werden.

Der Gemeinderat diskutiert kontrovers über die Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Anwohnerstraßen. Da sich aber aufgrund der Stellungnahme der Polizeiinspektion Brannenburg nun auch ein Ermessensspielraum der Gemeinde für die Anwendung der StVO ergibt, einigt man sich auf folgende Vorgehensweise:
Zunächst wird im betroffen Gebiet eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die von der PI Brannenburg vorgeschlagene Tempo-30-Zone wird zunächst versuchsweise für die Dauer eines Jahres angeordnet und beschildert. Während dieser Zeit werden wieder verdeckte Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Mit den Ergebnissen der Messung wird der Erfolg der Maßnahme überprüft, sodass Rückschlüsse für weiteren Handlungsbedarf in anderen Wohngebieten gezogen werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Anordnung einer Zone mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h für das Gebiet zwischen Auerbachstraße (von der Sudelfeldstraße herkommend) sowie die Sonnenstraße, Ganghoferstr. und Ludwig-Thoma-Str.) jeweils von der Bad-Trißl-Straße her) zunächst probeweise für die Dauer eines Jahres zu. Durch Messungen vor der Aufstellung der Verkehrszeichen und während der Versuchsphase wird die Wirkung der Maßnahme überprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2023 09:26 Uhr