Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 5/2023. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 5/2023. Sitzung des Gemeinderates | 28.03.2023 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf die Werkleitung (hier: Werkleiter Hubert Paul) für den Jahresabschluss 2021 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2023 08:07 Uhr