Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  5/2023. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf die Werkleitung (hier: Werkleiter Hubert Paul) für den Jahresabschluss 2021 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 08:07 Uhr