Bauantrag zum Anbau einer Wohnung im Obergeschoss auf die bestehende Doppelgarage, Erweiterung im Erdgeschoss um einen Carport sowie Errichtung eines Gartengerätehauses, Rosenheimer Str. 29, Fl.Nr. 313/18, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dem vorliegenden Bauantrag wurde in der Bauausschuss-Sitzung am 16.01.2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt, der Genehmigungsbescheid erging mit Datum 12.04.2018. Da 2022 keine Verlängerung beantragt wurde, wird der Bauantrag erneut in seiner ursprünglichen Form gestellt. Die bestehende Garage soll aufgestockt werden, um Wohnraum für eine neue Wohneinheit zu schaffen. In diesem Zuge sollen die bestehenden Garagen um zwei überdachte Stellplätze und einen Müll- und Fahrradraum westseitig erweitert werden. Gleichzeitig ist die Errichtung eines Gartengerätehauses geplant. Das Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück eingehalten werden und die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Der westseitig geplante Balkon entspricht in seiner Größe jedoch nicht § 3 Abs. 7 der 2021 erlassenen Ortsgestaltungssatzung. Dem Bauherrn wurde mitgeteilt, dass sich der Gemeinderat in der Sitzung am 25.04.2023 erneut gegen eine dem vorliegenden Bauantrag entsprechenden Balkongröße ausgesprochen hat. Es liegt ein entsprechender Antrag bzw. Anschreiben des Bauwerbers auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Eingabeplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass der Bauantrag nach § 34 BauGB zu bewerten ist; die Einfügung in die Umgebungsbebauung ist gegeben. Der Bauantrag widerspricht jedoch der Ortsgestaltungssatzung, der Bürgermeister verweist hier auf die Gemeinderatssitzung vom 25.04.2023, in der diese Thematik behandelt und beschlossen wurde. 
Auf den Einwand eines Gremiums-Mitglied, dass Bauwerber durch die Ortsgestaltungssatzung eingeschränkt werden, erwidert der Bürgermeister, dass genügend ältere Gebäude in Oberaudorf eine entsprechende Charakteristik aufweisen und dass bei etwaigen Härtefällen eine Ausnahme erteilt werden kann. Eine homogene Wirkung der Bebauung ist jedoch gewollt; der Gemeinderat hat sich darüber Gedanken gemacht. Auch erfolgt aus der Mitte des Gremiums der Hinweis, dass eine Zustimmung zur hier beantragten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung dem Gleichbehandlungsprinzip, welches ein Anliegen sowohl der Gemeindeverwaltung als auch dem Bauausschuss sein muss, widerspricht. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 der Ortsgestaltungssatzung wird nicht zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.08.2023 15:40 Uhr