Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses, Hoffeldring 6, Fl.Nr. 336/14, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der März-Sitzung des Bau- und Straßenausschusses wurde der Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Bestandsgebäudes mit der Begründung abgelehnt, nicht unwesentliche Nachverdichtungen (Erhöhung der Grundfläche bzw. Baumasse), wenn sinnvoll in Form von Bauleitplanungen im Gemeinderat zu behandeln. Dies wurde auch dem Bauherrn und Planer anschließend mitgeteilt. Nun liegt der Verwaltung ein Bauantrag vor, welcher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden soll. Jedoch wird im Antragsformular beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Da nach Prüfung der Unterlagen die Planung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Garagen- und Stellplatzsatzung entspricht, wird dies auf Wunsch des Bauherrn durchgeführt. Entstehen soll innerhalb der Baugrenzen durch Umbau und Erweiterung bzw. Aufstockung ein Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohneinheiten, 2 Vollgeschossen und 8 Stellplätzen sowie einer nordseitigen Dachgaube. Da gemäß Festsetzung Punkt 1.621 keine Dachgauben zulässig sind, wäre hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie eine Befreiung hinsichtlich Lage der Gaube von der Ortsgestaltungssatzung notwendig. Dem Architekten wurde mitgeteilt, dass die Lage der Stellplätze nicht der Garagen- und Stellplatzsatzung entspricht sowie der zeichnerische und rechnerische Stellplatznachweis nicht übereinstimmen. Eine Neuplanung liegt bis dato nicht vor. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Aufbau einer Gaube eine Befreiung in Aussicht gestellt werden, die Lage ist jedoch gemäß Satzung anzupassen. Über den Stellplatznachweis kann keine Aussage getroffen, weil die Unterlagen nicht aussagefähig sind. Mittlerweile liegt eine neue Planung hinsichtlich der Anordnung der Stellplätze vor. Diese entsprechen nun der gemeindlichen Satzung.  

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das Bauvorhaben anhand der Eingabepläne vor. Es entsteht eine Diskussion über die Stellplätze bzw. das Funktionieren einzelner Stellplätze (Ein-/Ausfahrt). Da die angepasste Stellplatzplanung erst am Tag vor der Sitzung zur Verfügung gestellt wurde, war eine Vorprüfung nicht mehr möglich. Es wird vorgeschlagen, den TOP auf die nächste Sitzung zu verschieben mit dem Hinweis, dass noch Informationen nachzuliefern sind.  

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, TOP 7 aufgrund mangelnder Informationen und kurzfristiger Datenangaben von der Tagesordnung zu nehmen. Die neue Planung wird in der nächsten Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vorgestellt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2023 08:09 Uhr