Kernforderung der Gemeinde Oberaudorf bezüglich Brennerbasistunnel-Nordzulauf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der Bundestagsbefassung zum Brennerbasistunnel Nordzulauf steht es den Gemeinden offen, Kernforderungen zu stellen, über die der Bundestag in der Folge abstimmt. Mit dem Landkreis ist vereinbart, dass die Anzahl der Forderungen geringgehalten werden soll, um diese prägnanter erscheinen zu lassen. Die Gemeinde Oberaudorf ist vor allem durch die Verknüpfungsstelle in Niederaudorf und die damit verbundenen Baustelleneinrichtungsflächen betroffen. Durch die von der DB formulierten Maßnahmen sieht v.a. die Landwirtschaft einer ungewissen Zukunft entgegen. Es ist daher anzuraten, dass sich die Gemeinde in ihren Forderungen v.a. auf die Abwendung der jetzigen Planung der Verknüpfungsstelle bezieht.
Die Verwaltung schlägt folgende Kernforderungen vor, die bei Unterstützung durch das Gremium noch genauer ausformuliert werden:
- Die Verknüpfungsstelle in ihrer geplanten Form ist abzulehnen. Die Verknüpfungsstelle ist bergmännisch im Wildbarren herzustellen.
- Für die Baustelleneinrichtungsflächen müssen zunächst alle verfügbaren staatlichen Flächen in Anspruch genommen werden, bevor auf landwirtschaftlichen Grund zugegriffen wird.
- Der Nutzen der Verknüpfungsstelle Niederaudorf, die sich nur 20 km von der nächsten Verknüpfungsstelle in Österreich befindet, steht in keinem Verhältnis zum Schaden an der Landwirtschaft, der Landschaft, Natur und Bevölkerung. Die Verknüpfungsstelle ist daher ersatzlos zu streichen.
- Der enorme Flächenverbrauch der Verknüpfungsstelle entsteht im Wesentlichen durch die mittige Positionierung des Neubaugleises. Der Nutzen dieser Anordnung steht in keinem Verhältnis zum Schaden an der Landwirtschaft, der Landschaft, Natur und den Auswirkungen auf die Bevölkerung. Die Bestandsgleise sind daher in westlicher und die Neubaugleise in östlicher Richtung nebeneinander anzuordnen.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister informiert darüber, dass das beauftragte Gutachten die Umsetzung einer Verknüpfungsstelle im Wildbarren durchaus als machbar bewertet, weshalb dieser Vorschlag weiterhin in Betracht zu ziehen ist. Die im freien Gelände vorgesehene Verknüpfungsstelle würde eine Dammhöhe von 12 m benötigen. Diese Bauweise muss dringend verhindert werden.
Das Gremium unterstützt die vorgeschlagenen Kernforderungen, wünscht sich aber mehrheitlich, dass in der Reihenfolge der einzelnen Punkte zuerst die Ablehnung der Verknüpfungsstelle genannt wird und sich die anderen Punkte dann danach aufbauen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass sich die nächste in Langkampfen befindliche Verknüpfungsstelle nur in einer Entfernung von ca. 12 km befindet.
Die Kernforderungen lauten nun wir folgt:
- Der Nutzen einer Verknüpfungsstelle in Niederaudorf, die sich nur ca.12 km von der nächsten Verknüpfungsstelle in Österreich befindet, steht in keinem Verhältnis zum Schaden an der Landwirtschaft, der Landschaft, Natur und den negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung. Die Verknüpfungsstelle ist daher ersatzlos zu streichen.
- Eine Verknüpfungsstelle in Niederaudorf ist generell abzulehnen. Eine nicht abwendbare Herstellung kann nur bergmännisch im Wildbarren erfolgen.
- Der enorme Flächenverbrauch der Verknüpfungsstelle entsteht im Wesentlichen durch die mittige Positionierung des Neubaugleises. Der Nutzen dieser Anordnung steht in keinem Verhältnis zum Schaden an der Landwirtschaft, der Landschaft, Natur und den negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung. Bei einer nicht abwendbaren Herstellung müssen die Bestandsgleise daher in westlicher und die Neubaugleise in östlicher Richtung nebeneinander geordnet werden.
- Für die Baustelleneinrichtungsflächen müssen zunächst alle verfügbaren staatlichen Flächen in Anspruch genommen werden, bevor auf landwirtschaftlichen Grund zugegriffen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat unterstützt die vorgetragenen Kernforderungen in der beratenen Form und beauftragt die Verwaltung, alles Weitere zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2023 08:27 Uhr