Bauantrag zu Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Einbau einer 2. Wohneinheit, Neubau eines Carports, Abbruch einer Garage, Alpenweg 9, Fl.Nr. 54, Gemarkung Niederaudorf sowie Antrag auf Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- und Stellplatzsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Folgende Baumaßnahmen sind am bestehenden Wohnhaus Alpenweg 9 zur Schaffung einer 2. Wohneinheit geplant:

  • Profilgleicher nordseitiger Anbau auf eine Länge von 5,24 m
  • Auf dem Anbau beidseitig Zwerchgiebel (keine Gauben) mit Blecheindeckung
  • Nordseitig geplanter Balkon, tiefer als Dachüberstand
  • Abbruch der nordseitigen Garage
  • Westseitig 2 Stellplätze
  • Errichtung eines nordwestlich situierten Carports mit Flachdach, dieses soll zum Teil als Terrasse für das OG dienen

Grundsätzlich handelt es sich hier um Zwerchgiebel mit Pultdach und nicht um Gauben!
Eine Abstandsflächenübernahme des südseitigen Nachbarn liegt vor. Es liegt ein Antrag auf Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung vor:
  • Abweichungsanträge hinsichtlich der Dachgauben sind nicht relevant, da es sich um Zwerchgiebel mit Pultdach handelt. 
  • Balkon (Tiefe 1,50 m) tiefer als Dachüberstand (1 m): nicht zulässig gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2023 (Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sollen hier unverändert bleiben.)
  • Flachdach Carport als Dachterrasse: nicht zulässig gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2023 (nur zulässig bei Erkern bzw. untergeordneten An- und Vorbauten)

Gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung müssen Carports und Stellplätze einen Abstand von mindestens 1,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen betragen. In der vorliegenden Planung sind 1,25 m vorgesehen. Hier bedürfte es einer Befreiung von der Garagen- und Stellplatzsatzung. Ein entsprechender Antrag liegt nicht bei. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer bemerkt der Bürgermeister, dass sich das Gebäude einfügen würde und der Bauantrag zu genehmigen wäre. Zu diskutieren ist jedoch über einige beantragte Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung sowie von der Garagen- und Stellplatzsatzung (nicht beantragt). Letztendlich ist sich das Gremium darüber einig, dass den beantragten Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung, bekräftigt durch den Gemeinderatsbeschluss vom 25.04.2023, nicht zugestimmt werden kann, ebenfalls soll die Garagen- und Stellplatzsatzung bei der Planung beachtet werden.  

Beschluss 1

  1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Eine Zustimmung zu den geplanten Dachaufbauten (Zwerchgiebel mit Anpultung) kann in der dargestellten Form nicht erteilt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Einer Abweichung von § 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Balkontiefe wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Einer Abweichung von § 5 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Flachdachs des Carports wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2023 07:48 Uhr