Prüfung Jahresabschluss 2023 der Gemeindewerke; Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Artikel 107 der Gemeindeordnung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht eines Eigenbetriebs durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) zu prüfen.
Die Abschlussprüfung 2022 wurde erstmals von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall durchgeführt, nachdem in den Vorjahren die Christian Butz GmbH & Co. KG beauftragt war.
Die von der „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ eingesetzte Wirtschaftsprüferin Frau Wilhelm prüfte den Abschluss 2022 sehr detailliert und überzeugte durch ein sehr hohes Fachwissen. Die Werkleitung empfiehlt daher, auch die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 von der „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ durchführen zu lassen.
In der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf ist in § 6 festgelegt, dass die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch den Gemeinderat erfolgt.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeindewerke Oberaudorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2024 08:38 Uhr