Neuerlass der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf vorgelegte Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2025 neu zu erlassen. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 08.11.2001, gültig seit 01.01.2002, außer Kraft. 
Die Vorauszahlungen für die Zimmervermietung nach § 5 Abs. 3 der Satzung (sog. „Bettenzehnerl“) werden von bisher 0,20 € auf 0,50 € erhöht.
Außerdem wurde die Satzung in den §§ 5, 6 und 7 aktualisiert. Diese Anpassungen sind mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Fremdenverkehrsbeitrages.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 08:38 Uhr