Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses für eine 2. Wohneinheit, Errichtung einer Schleppdachgaube und eines Treppenhauses, Neubürgerstr. 11, Fl.Nr. 523/7, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude Neubürgerstr. 11 soll für eine 2. Wohneinheit im Dachgeschoss aufgestockt werden wie folgt:

-        Südseitig Errichtung eines bodentiefen Dachaufbaus mit Pultdach, Dachneigung 5° mit darunterliegenden selbsttragenden Balkonen
-        Nordseitig Errichtung eines Treppenhauses, Außenabmessungen 4,95 m x 2,39 m mit Schleppdach, Dachneigung 10° 
       Beide Wohneinheiten sollen über das neu errichtete Treppenhaus erschlossen werden. 
-        Die Firsthöhe des Gebäudes soll 8,67 m betragen
-        Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen. 
Hinweislich sei erwähnt, dass es sich hier südseitig nicht, wie im Bauantrag angegeben, um eine Gaube handelt, welche sich aus der Dachfläche entwickeln müsste, sondern um einen Dachaufbau. Entsprechende Anträge auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachneigung liegen dem Bauantrag nicht bei. 


Einem ähnlichen Bauantrag aus dem Jahr 2022 wurde, trotz Widerstands der Gemeinde vor allem in Bezug auf die Ortsgestaltungssatzung und etlichen vo-rangegangenen Gesprächen mit der Bauabteilung des Landratsamtes die Ge-nehmigung erteilt, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits die Aufstellung eines ent-sprechenden Bebauungsplans in Absprache mit dem Landratsamt Rosenheim beschlossen war und einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung nie zugestimmt wurde. Dieser Bauantrag wurde bereits umgesetzt.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt den Bauantrag aus dem Jahr 2022 und die Vorgehensweise des Landratsamtes, die letztendlich zur Genehmigung führte, u.a. ohne den bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan abzuwarten. Ziel des damaligen Bebauungsplans war ein einheitliches Bild der Dachaufbauten. Es folgt eine Diskussion über Dachneigung von 5° des südseitigen Dachaufbaus. Das Gremium ist einstimmig der Ansicht, dass die Dachneigung auf 10° geändert werden soll.   

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Abweichung von § 3 Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachneigung wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2024 08:54 Uhr