Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Balkons sowie Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung, Lohbachstr. 10, Fl.Nr. 20/5, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der bestehende Süd-Balkon des Gebäudes Lohbachstr. 10 soll erweitert werden. Im Moment weist der Balkon eine Tiefe von 1,20 m auf. Er soll um 1,80 m tiefer werden, die Breite des Balkons wird nicht verändert. Die Tiefe soll insgesamt 3 m betragen und um ca. 1,30 m tiefer ist als der Dachüberstand sein. Aus diesem Grund liegt ein Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 Ortsgestaltung vor, der besagt, dass Balkone sich in Form und Größe dem Gebäude anpassen müssen und nicht tiefer als die Dachüberstände sein dürfen. Aufgrund der Festsetzung in der Satzung ist dies abzulehnen. Die Bauherrin sowie der Planer wurden im Vorfeld darüber informiert.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des geplanten Balkonanbaus durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt die entsprechende Vorschrift der Ortsgestaltungssatzung und erläutert den Grund hierfür. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2024 08:54 Uhr