Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Lager und Technikraum, Ernst-Sachs-Straße, Fl.Nr. 295, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem südlichen Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 295, Gemarkung Oberaudorf soll errichtet werden:
- 2-geschossiges Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 13,15 m x 10,50 m
- seitliche Wandhöhe 6,02 m
- Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen
- Die Zufahrt über den östlichen Grundstücksteil müsste nach Teilung des Grundstückes über ein Geh- und Fahrtrecht gesichert werden.
Das geplante Walmdach der Garage entspricht nicht der Ortsgestaltungssatzung, ein entsprechender Antrag wäre zur Beurteilung notwendig.
Die Verwaltung verweist auf die bestehende faktische Baulinie auf den nördlichen Teilgrundstücken entlang der Ernst-Sachs-Straße aufgrund der bestehenden Bebauung entsprechend Heubergweg. Bei den südlichen Grundstückteilen ist aus Sicht der Verwaltung eine entsprechende Baulinie bzw. eine zweite Baureihe nicht ersichtlich. Eine Einfügung gemäß § 34 BauGB ist somit nicht gegeben.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Eingabeplanung sowie der Einfügekriterien durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass eine Bebauung im südlichen Teil aufgrund der nördlichen faktischen Baulinie und einer fehlenden Nachbarsbebauung nicht möglich ist und erklärt, dass eine Bebauung im nördlichen Teil des Grundstückes kein Problem darstellen würde. Darüber entsteht eine Diskussion im Gremium. Die Verwaltung weist abschließend darauf hin, dass das Landratsamt Rosenheim als Bauaufsichtsbehörde letztendlich darüber zu entscheiden hat.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 08.10.2024 08:54 Uhr