Gründung einer Tochter-GmbH der Gemeindewerke für den Energiebereich, u.a. Ladeinfrastruktur


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö vorberatend 11

Sachverhalt

Oberaudorf bietet als touristischer Ort mit grenz- und autobahnnaher Lage viele präferierte Standorte für Ladesäulen. Die Gemeindewerke Oberaudorf planen die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Ladesäulen als Mehrwert für unsere Bürger und Gäste. Das bietet auch die Möglichkeit, zusätzlich Strom abzusetzen und kann sich somit auch auf die Netzentgelte positiv (begrenzend) auswirken.
Trotz aktuell gedämpfter Zulassungszahlen von Elektroautos (aufgrund des gestrichenen Umweltbonus Ende 2023) birgt der Aufbau von Ladeinfrastruktur großes Potential (heutiger E-PKW-Bestand unter 3%), da zu erwarten ist, dass die E‐Mobilität sich mittelfristig weiter stark entwickeln wird.
In Oberaudorf gibt es bis heute noch keinen einzigen Schnelllader. Im Besonderen Fokus von Standorten stehen das Rathaus (Oberfeldweg), der Kurpark, der neue Edeka (neue Trafostation, neuer Parkplatz, autobahnnah), die Talstation Hocheck und Niederaudorf.
Aktuell wurde vom Bayrischen StMWi der 4. Förderaufruf (und möglicherweise letzte) im Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ für 1. bis 30. August 2024 angekündigt, in dem Ladesäulen inkl. Netzanschluss bis zu 50 % gefördert werden.
Laut § 7c Abs. 1 EnWG dürfen jedoch Netzbetreiber (Gemeindewerke Oberaudorf und als juristische Person auch die Gemeinde Oberaudorf) weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Ladepunkte verwalten oder betreiben. Dies betrifft auch die De-minimis-Unternehmen der Energiewirtschaft (mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden), die Netz und Vertrieb nicht trennen müssen, sondern regelmäßig in einer Gesellschaft vereinen. Nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesnetzagentur dürfen diese Unternehmen ab Anfang 2025 keine Ladesäulen mehr in dieser Gesellschaft betreiben.
Mit diesem rechtlichen Hintergrund ist es notwendig, den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur und anderer Themen im Energiebereich (z. B. Stromspeichersysteme) in eine Tochtergesellschaft auszulagern, z. B. in ein gemeindliches Unternehmen in Privatrechtsform (z. B. GmbH).

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird angefragt, ob eine Zusammenarbeit mit der INNergie GmbH nicht zielführender wäre. Der Projektleiter der Gemeindewerke, Sepp Schweinsteiger, beschrieb es als große Change, mit der neuen GmbH selbständig mit den eigenen Kompetenzen agieren und die Wertschöpfung erhalten zu können.“

Auf Nachfrage berichtet Josef Schweinsteiger über die Vorarbeiten zum nun entscheidenden Schritt. Wie bereits im Werkausschuss am 11.04.2024 unter Top 5 vorgestellt, wurden alle rechtlichen und wirtschaftlichen Belange eingehend geprüft. Die Netzanbindung der geplanten Ladepunkte ist weitgehend vorbereitet. Unter Einbeziehung der erhofften Fördermittel könnte evtl. mit einer Amortisation der Ausgaben in ca. drei Jahren gerechnet werden.

Auf Wunsch des Bürgermeisters sollte die Benennung der GmbH an die Oberaudorfer Marketing-Strategie angepasst werden und somit Energiewelten Oberaudorf GmbH heißen.  

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt die Gründung der Energiewelten Oberaudorf GmbH und beauftragt die Werkleitung, alle notwendigen Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2024 07:40 Uhr