Antrag auf 2. Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten, 2 Läden und einer Tiefgarage, Rosenheimer Str. 26, Fl.Nr. 346/6, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 21.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.06.2024 wurde genannter Antrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die damals dargestellten Planungen des freigestellten Bauvorhabens widersprechen in einigen Punkten der tatsächlichen Ausführung bzw. den Darstellungen im Bebauungsplan. Das Landratsamt forderte nun neue Planungen und möchte explizit folgende Befreiungen im Beschluss dargestellt:
- Geschossigkeit und Dachform (Verbindungsbau / Bereich ZD / Bereich Geschossigkeit I + Flachdach wurde nicht zurückgesetzt)
Farbe der Dacheindeckung (soll rote Dachziegel, ist grau)
Baugrenze Tiefgarage (nach Süd um 3,10 m)
Überschreitung überbaubare GF (2.2 Festsetzung max. 1014 m² / ist 1318,14 m² /Überschreitung von 304,14 m²)
Da diese Änderungen aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die zukünftigen Wohnungseigentümer und vor allem nicht auf die Nachbarin-teressen hatten, stimmte der damalige Bürgermeister ohne Behandlung im Bau-ausschuss diesen Änderungen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die bereits entstandenen und dem Gremium bekannten Änderungen vor. Das Gremium ist etwas verwundert darüber, dass eine nochmalige Behandlung und Beschlussfassung notwendig ist, hofft aber, dass man sich jetzt das letzte Mal damit befassen muss.
Beschluss
Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt:
- Geschossigkeit und Dachform (Verbindungsbau / Bereich ZD / Bereich Geschossigkeit I + Flachdach wurde nicht zurückgesetzt)
Farbe der Dacheindeckung (soll rote Dachziegel, ist grau)
Baugrenze Tiefgarage (nach Süd um 3,10 m)
Überschreitung überbaubare GF (2.2 Festsetzung max. 1014 m² / ist 1318,14 m² /Überschreitung von 304,14 m²)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2025 11:34 Uhr