Widmung der neu errichteten Erschließungsstraße "Am Heimfeld", Fl.Nr. 300, Gemarkung Oberaudorf zur Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.03.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 22.10.2024 wurde für die Erschließungsstraße im Neubaugebiet am ehemaligen Hallen- und Freibadgelände der Name „Am Heimfeld" vergeben. Da alle Neubaugrundstücke über eine innenliegende Straße erschlossen werden, war eine Zuordnung zur Bad–Trißl-Straße ungünstig. Gemäß der bereits erfolgten Vermessung erhält die Straße die Flurnummer 300.

Beschluss

Die neu errichtete Straße „Am Heimfeld", Fl. Nr. 300, Gemarkung Oberaudorf wird, beginnend auf Höhe Bad-Trißl-Str. 19, in einem Bogen Richtung Osten, dann abknickend nordwärts und westwärts führend, einschließlich der Zufahrt zu Haus Nr. 12, und auf Höhe Bad-Trißl-Str. 25 a wieder in die Bad-Trißl-Straße einmündend, gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zur Ortsstraße gewidmet. Diese Straße hat eine Länge von 236 m und eine Breite von 6,50 m - 7 m, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Oberaudorf, die auch Straßenbaulastträger ist; Widmungsbeschränkungen bestehen nicht. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der einschlägigen Verfahrensvorschriften eine Widmungsverfügung zu fertigen, diese bekannt zu machen und nach Wirksamwerden der Widmung sowie nach Erstellung einer Eintragungsverfügung diese in das Bestandsverzeichnis einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2025 08:14 Uhr